Statement von Oberbürgermeister Roland Klenk zum Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Moschee

veröffentlicht: 20.01.2024

Im Streit um den Bau einer Moschee in Leinfelden-Echterdingen hat der Bundesgerichtshof die Revision des Vereins VKBI zurückgewiesen. Die Muslime müssen das Grundstück in Oberaichen nun an die Stadt zurückgeben, können aber auf eine Entschädigung hoffen.
 

OB Roland Klenk begrüßt BGH-Urteil zur Moschee

Mit großer Befriedigung nimmt OB Klenk das heutige Urteil des BGH im sog. Moscheestreit zur Kenntnis und weist dabei darauf hin, dass zu keinem Zeitpunkt der Bau einer Moschee in Streit war. Gerade er war es, der dafür gesorgt habe, dass der VKBI ein Baugrundstück dafür zur Verfügung bekommt. Massive Unzuverlässigkeiten, Fristversäumnisse, nicht eingehaltene Zusagen und das Verschweigen der Planung eines Schülerwohnheims führten letztlich zum Vertrauensverlust und der Forderung nach Rückgabe des Grundstücks. 

Für ihn gilt als Grundlage des weiteren Vorgehens, dass man den VKBI den ersten Bauabschnitt, also die Moschee mit darin befindlichen weiteren Funktions- und Begegnungsflächen fertig bauen und nutzen lässt. Er rät dem Gemeinderat im Blick auf das Erlebte, auf alle Fälle und dauerhaft im Eigentum des Grundstücks zu bleiben und durch eine rechtssichere Vereinbarung mit dem VKBI Sorge dafür zu tragen, dass bei weiteren Störungen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, diese jederzeit wirksam beendet werden kann.

Sollte der VKBI damit nicht einverstanden sein, müsse man sich nach einem anderen Partner umsehen oder die Immobilie in eine städtische Nutzung überführen. Nach den jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen, die allesamt von der Stadt gewonnen wurden, dürfe dieser Erfolg nicht auf´s Spiel gesetzt werden.

Foto Bergmann 

>> Welt online berichtet zum Urteil 

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