Wirtschaftsförderung Stadt LE informiert zur Warnstufe (ab 3.11.21)

Wirtschaftsförderung Stadt LE informiert zur Warnstufe (ab 3.11.21)
veröffentlicht: 05.11.2021

Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Covid-Patienten, wurde der Schwellwert von 250 Hospitalisierungen auf Intensivstationen in Baden-Württemberg inzwischen überschritten. Gemäß aktueller Corona-Verordnung musste das Landesgesundheitsamt nun gestern Abend die Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg ausrufen. Nachfolgend informieren wir Sie kurz über die damit einhergehenden Einschränkungen für ungeimpfte und ungenesene Personen. Diese Änderung gilt ab 03.11.2021: mehr Infos

Aktuelle Corona-VO des Landes (gültig ab 15.10.21)
 
Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe gilt weiterhin.
Neu ist das 2G-Optionsmodell:
 
·         Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen mit Publikumsverkehr in der Warnstufe. Wird das 2G-Optionsmodell in einer Einrichtung angewendet, muss dies mit einem Aushang für den Publikumsverkehr gekennzeichnet werden.
·         Maskenpflicht entfällt für Beschäftigte, wenn diese ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis freiwillig bei den Arbeitgebern vorlegen. Die Wahl der 2G-Option haben grundsätzlich alle Lebensbereiche, zum Beispiel die Gastronomie, Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen, Messen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe.
 
Einschränkungen zum 03.11.2021 für nicht geimpfte und nicht genesene Personen

  • PCR-Testpflicht in vielen Bereichen: mehr Infos
    (Testergebnis nicht älter als 48 Stunden)
  • Kontaktbeschränkungen:
    Ein Haushalt darf sich nur mit 5 weiteren Personen treffen.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Kultureinrichtungen, Messen, gastronomische Betriebe, Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen dürfen bei 3G nur mit einem PCR-Test besucht werden
  • Für den Einzelhandel gelten außer den allgemeinen Hygienevorgaben wie Maskenpflicht in Innenräumen, Abstandsgebot, Verpflichtung zur Erstellung eines Hygienekonzepts keine zusätzlichen Zugangsbeschränkungen.
  • Ausgenommen sind:
    neben geimpften und genesenen Personen auch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es hier erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare, die nicht zusammen leben, gelten als ein Haushalt.

Bisherige Regelungen sowie hilfreiche Links

  • Ausnahmen von der PCR-Testpflicht in der Warnstufe und dem Zutritts- bzw. Teilnahmeverbot in der Alarmstufe: mehr Infos
  • Ausführliche Antworten zu den geltenden Regelungen finden Sie auch auf der FAQ-Seite des Landes: mehr Infos 
     

Finanz- und Überbrückungshilfen für Unternehmen  

  • Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2021: mehr Infos
  • Corona-Förderinstrumente des Bundes und der Länder auf einen Blick: mehr Infos 
  • Entscheidungsfinder: welche Corona-Hilfe kann ich für mich und meinen Unternehmen beantragen: mehr Infos  
  • Antragsfristen: mehr Infos  
  • FAQs: mehr Infos

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (gültig vom 10.09.21 bis 24.11.21)

  • Corona-ArbSchVerordnung: mehr Infos  
  • Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen
  • Der Arbeitgeber kann den ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber besteht jedoch weiterhin nicht: mehr Infos
    Ausnahmen: §23a Infektionsschutzgesetz

Sobald weitere Informationen seitens des Bundes, des Landes oder des Landkreises veröffentlicht werden, informieren wir Sie wie gewohnt mit unserem newsletter.
 
Freundliche Grüße, Ihre Wirtschaftsförderung Stadt Leinfelden-Echterdingen
Stabsstelle für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Marktplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen, www.leinfelden-echterdingen.de

Newsletter 03.11.2021
 

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