Neue Corona-Verordnung bringt Lockerungen für die Vereine - Stand 01.07.2020

LErneute Lockerungen für die Vereine - Stand 01.07.2020
veröffentlicht: 29.06.2020

Stand 01.07.2020: ab Mittwoch, den 1. Juli 2020 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes. Folgendes ändert sich für die Vereine.

Gruppengrößen: Statt bisher zehn Personen dürfen sich nun Gruppen bis zu 20 Personen treffen. Das gilt sowohl für Laufgruppen draußen als auch für Sportvereine in den Sportstätten, aber auch für Vereinstreffen in den Vereinsräumen. Es sollten möglichst feste Gruppen sein, die sich, wo immer möglich, an den immer noch geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern halten müssen. Die maximale Personenzahl kann aufgrund der räumlichen Kapazitäten auch weniger als 20 betragen, sollten die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Lockerungen beim Sport:
Die erforderlichen Quadratmeterzahlen pro Sportler wurde aufgehoben, egal ob mit Raumwegen oder Sport am Platz. Trainingsgruppen sind auf 20 Personen pro Halle oder Hallenteil begrenzt. Bei üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen muss der ansonsten erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden. Bei Sportarten wie Tanzen, Judo oder Ringen, bei denen über einen längeren Zeitraum Körperkontakt erforderlich ist, sind feste Trainingspaare zu bilden. Zudem sind nun wieder Sportwettkämpfe bis maximal 100 Sportler zulässig. Umkleidekabinen und Duschen sind mit 1,5 Meter Abstand wieder nutzbar. Die Hygienemaßnahmen aus den Schutzkonzepten, die bereits vorgelegt und genehmigt wurden, gelten weiterhin. Dazu gehören Desinfektion, Dokumentation, Händereinigung, Kontaktverbot und Lüften. Ohne Schutzkonzept keine Nutzung! Vereine, die noch nicht wieder aktiv sind, aber  gerne wieder starten möchten, müssen wie gehabt vorab ein Konzept beim Amt für Schulen, Jugend und Vereine einreichen.

Kinder- und Jugendarbeit: Auch die Vorgaben zu Ferienprogrammen für Kinder und Jugendliche wurden gelockert. Räume an Schulen, die den Vereinen zur ausschließlichen Nutzung überlassen sind, können wieder von diesen genutzt werden. Bei Musikvereinen gilt ebenfalls die 20-Personen-Regel, darüber hinaus alle Maßnahmen der neuen Verordnung über den Betrieb von Musikschulen sowie eventuell noch Regeln der übergeordneten Musikverbände.

Das Hallenbad Leinfelden ist vorerst noch geschlossen, das Lehrschwimmbecken an der Eichbergschule bis nach den Sommerferien nicht nutzbar.

Die Zehntscheuer ist ebenfalls vorerst noch nicht für Vereine geöffnet, für den Treff Impuls bitte Frau Heinze (a.heinze@le-mail.de) kontaktieren.


Kontakt: Sandra Czernotzky - Neuer Markt 3 - 70771 Leinfelden-E. - s.czernotzky@le-mail.de

 

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