veröffentlicht: 29.11.2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner während der Geltung der Maßnahmen der Alarmstufe II seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten – so die Feststellung des Landkreises Esslingen am Montag, 29.11.2021.
Damit treten die Maßnahmen des § 17a Abs. 2, 3 CoronaVO ab Montag, den 29.11.2021 außer Kraft.
Welche Einschränkungen gelten jetzt?
Welche Einschränkungen nach der CoronaVO nun gelten, können Sie hier auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg abrufen
Meldung vom 29.11.2021
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