Landesfamilienpass: Unterstützung bei der Freizeitgestaltung - Gutscheinkarten ab sofort erhältlich

https://www.leinfelden-echterdingen.de/-/Aemter/oe6016612
veröffentlicht: 01.12.2022

Die neuen Gutscheinkarten für 2023 zum Landesfamilienpass sind eingetroffen. Die Inhaber eines Landesfamilienpasses können diese ab sofort gegen Vorlage des Landesfamilienpasses (und Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen) auf dem

In den Landesfamilienpass können neben der „berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weiteren Personen, die bisher den Pass nicht nutzen konnten, wie z.B. der getrenntlebende Elternteil, oder auch Oma oder Opa oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Betreuungsperson des Kinderschutzbundes oder Nachbar/-in), können hier eingetragen werden. Hiervon können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen können. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2023 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2023 insgesamt 22-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Daneben können mit der Gutscheinkarte noch 18 weitere nichtstaatliche Einrichtungen besucht werden. Aufgrund der fortdauernden Coronalage gibt es allerdings bei vereinzelten Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch oder er ist nur mit Online-Ticket möglich. Es wird deshalb empfohlen, sich auf der Homepage des Anbieters im Vorfeld zu informieren, ob und in welcher Form das Angebot genutzt werden kann.

Die Gutscheinkarte 2023 wird an die bisherigen Inhaberinnen und Inhaber eines Landesfamilienpasses und neue Antragstellerinnen und Antragsteller ausgeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV- berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Bei Fragen und für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bürgerämter von Leinfelden-Echterdingen gerne zur Verfügung.

 

Bewertungen

Kunden empfehlen
0
Noch keine Bewertungen vorhanden