Kinderbetreuung in LE: Künftige Regelungen zur Platzvergabe

Kinderbetreuung in LE: Künftige Regelungen zur Platzvergabe
veröffentlicht: 27.01.2023

Plätze für die Kinderbetreuung sind rar. Aufgrund anhaltenden Fachkräftemangels können weder die Stadt noch die freien Träger trotz intensiver Bemühungen jeden Bedarf der Eltern erfüllen. „Es ist uns deshalb wichtig, transparent zu machen, nach welchen Kriterien die Betreuungsplätze vergeben werden“, sagt Ingrid Krebs. 

Die Leiterin des Amts für Schulen, Jugend und Vereine hatte deshalb zusammen mit ihrer Stellvertreterin Sabine Baudoux kürzlich im Verwaltungs-, Kultur- und Sozialausschuss die zukünftige Vorgehensweise der Stadt bei der Platzvergabe vorgestellt. „Diese Kriterien gelten ab dem Kindergartenjahr 2023/24, die Vormerkung dafür muss bis zum 15. Februar bei uns eingegangen sein. Es werden aber für die aktuelle Vergaberunde nachträglich keine Nachweise eingefordert. Das neue Verfahren wird schrittweise eingeführt“, so Krebs.
„Wir haben uns bei der Aufstellung der Kriterien an den in Stuttgart geltenden Regeln orientiert“, sagt Baudoux. Dabei habe man auf der einen Seite die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigt, aber auch die Chancengleichheit beachtet. „Manches lässt sich jedoch nicht pauschal darstellen, weshalb wir immer auch die Einzelfälle anschauen müssen“, schildert Baudoux die Vorgehensweise.​​​​

Mehr zum Vergabeverfahren (Vormerkung Klein-, Kindergarten- und Schulkinder im Kindergarten- und Schuljahr 2023/2024) inkl. Vormerkformular HIER auf der städtischen Website.

 

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