Hallenbad Leinfelden geöffnet - Besuch nun wieder ohne Voranmeldung möglich

Hallenbad Leinfelden geöffnet - Anmeldung zwingend
veröffentlicht: 04.10.2021

Die Regelungen der Corona-Verordnung haben sich bezogen auf den Betrieb der Bäder erneut geändert. Die bisher notwendige Anmeldung ist ebenso nicht mehr erforderlich wie die Begrenzung der Anzahl der Badegäste und der Schwimmzeit. 

Unter Berücksichtigung der bekannten Vorlieben unserer Badegäste, dem ebenfalls wieder stattfindenden Schwimmunterricht der Schulen und Vereine und der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen bieten wir ab Montag, 4. Oktober, folgende Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit an:

  • Dienstag: 6 bis 13 Uhr
  • Mittwoch: 13 bis 20 Uhr
  • Samstag: 9 bis 16 Uhr
  • Sonntag: 9 bis 16 Uhr

Die Stadtverwaltung bittet alle Badegäste darauf zu achten, beim Schwimmen Abstand zu halten und nicht zu überholen.

Es gilt weiterhin die 3G-Regel für den Zutirtt zum Hallenbad: 

  • Getestet: Bescheinigter Antigenschnelltest, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Kinder und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen. In der Regel können Schüler der weiterführenden Schulen oder Berufsschüler zur Glaubhaftmachung eine Bescheinigung der Schule, z. B. in Form eines Schülerausweises, vorlegen.
  • Genesen: Bescheinigung über ein positives PCR-Testergebnis. Dieses muss mindestens 28 Tage und nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Genesen Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Hierzu benötigen sie zusätzlich noch ein Dokument, dass die Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
  • Geimpft: Nachweis mittels Impfausweis, Dokument oder App, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

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