Geschlechtersensible Sprache bei der Stadt LE

Geschlechtersensible Sprache bei der Stadt LE
veröffentlicht: 24.06.2021

Seit Jahren schon herrscht große Unsicherheit innerhalb der Bevölkerung, was die Nutzung einer geschlechtersensiblen Sprache angeht. Eine Umfrage von Infratest Di-map im Mai 2021 ergab, dass 65 Prozent der Deutschen Formulierungen wie „Zuhörende“ statt „Zuhörer“ und die Nutzung des großen Binnen-I („WählerInnen“) in der Schriftsprache ebenso ablehnen wie eine Kunstpause vor der zweiten Worthälfte („Pendler_innen“) in der gesprochenen Sprache.

Bisher konnte auf Bundesebene keine Einigung für eine einheitliche Umsetzung einer entsprechenden gendersensiblen Sprachregelung gefunden werden. 2018 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung Kriterien zusammengestellt, anhand derer die Eignung einer geschlechtergerechten Sprache gemessen werden kann: Demnach sollte sie: verständlich, lesbar und vorlesbar sowie grammatisch korrekt sein, außerdem Eindeutigkeit und Rechtssicherheit gewährleisten.

Stadtverwaltung folgt Empfehlungen der Gesellschaft für deutsche Sprache.

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat Informationen zum aktuellen Stand der Diskussion in der Bundesrepublik zusammengetragen. Diese bilden die Grundlage für den zukünftigen, einheitlichen Sprachgebrauch innerhalb der Stadtverwaltung. Für die Beschäftigten wurden entsprechende Empfehlungen herausgegeben (keine Dienstanweisung), wie man durch geschickte Verwendung der Sprache alle Geschlechter ansprechen kann. Geschlechtsneutrale Begriffe wie „Mensch“, „Person“ oder „Mitglied“ sind hierbei eine gute Möglichkeit. Auch Pluralformen wie „alle Jugendlichen, die ...“ gelten als elegante Weise, alle Geschlechter einzubeziehen. Gender-Neutralität wird auch dadurch erreicht, dass statt der Benennung von Personen auf Funktions- oder Kollektivbezeichnungen zurückgegriffen wird. Durch geschickte Umformulierungen („Wer sich bewirbt, sollte ...“ anstatt „Bewerber sollten ...") können zudem Festlegungen auf ein Geschlecht vermieden werden.

Dieses Prinzip soll auch bei Sitzungen oder der Anrede in Briefen und E-Mails genutzt werden. Nicht zu verwenden sind allerdings ausdrücklich die von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) nicht unterstützten Möglichkeiten, worunter auch der oft verwendete Genderstern (*) fällt. Die Empfehlungen der GfdS beziehen sich jedoch ausschließlich auf einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch, dem eine zweigeschlechtliche Gesellschaft zugrunde liegt, da es für das dritte Geschlecht bislang weder eindeutige Bezeichnungen noch adäquate Pronomen, Anrede- oder Flexionsformen gibt. Die Stadt hat sich dazu entschieden, der GfdS in ihren Empfehlungen zu folgen. Sobald eine bundeseinheitliche Einigung vorliegt, wie eine geschlechtergerechte Sprache unter Einbeziehung des dritten Geschlechts umgesetzt werden soll, wird diese selbstverständlich volle Anwendung finden.

Stadt Leinfelden-Echterdingen / 25.06.2021

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