Antragsfrist der Corona-Hilfe für Hotel- + Gaststättengewerbe bis 30.06. verlängert

Antragsfrist der Corona-Hilfe für Hotel- + Gaststättengewerbe bis 30.06. verlängert
veröffentlicht: 21.04.2021

Die Landesregierung hat am 20. April 2021 beschlossen, die Antragsfrist der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II vom 28.04. auf bis 30. Juni 2021 verlängert. Damit erhalten die durch die Corona-Pandemie besonders getroffenen Betriebe des Gastgewerbes mehr Zeit, individuell und bedarfsgerecht die richtige Förderung / Hilfsprogramm zu wählen.

Die Antragsberechtigung der Stabilisierungshilfe II ist an die Überbrückungshilfe III des Bundes geknüpft, deren Konditionen der Bund erst kürzlich verbessert hat. Um die Stabilisierungshilfe II beantragen zu können, müssen Antragsteller nachweisen, dass der rechnerische Zuschuss aus der Stabilisierungshilfe II mindestens zehn Prozent über dem rechnerischen Zuschuss aus der Überbrückungshilfe III liegt.

Das für die erste Jahreshälfte 2021 zentrale, branchenoffene Corona-Hilfsprogramm ist die Überbrückungshilfe III, deren Konditionen erst kürzlich deutlich verbessert wurden. So wird beispielsweise die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, von 90 Prozent auf bis zu 100 Prozent erhöht. Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, können ergänzend einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 40 Prozent erhalten.

Informieren Sie sich bitte als offizielle Quellen HIER auf der Website des Landes Baden-Württemberg

 

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