Land BW passt Corona-VO an: ab 28.01. gilt Alarmstufe I.

Land BW passt Corona-VO an: ab 28.01. gilt Alarmstufe I.
veröffentlicht: 27.01.2022

Ab Freitag, den 28.1.22 gilt eine neue Corona-Verordnung und wieder die Alarmstufe I

Das Land Baden-Württemberg hat heute eine neue Corona-Verordnung beschlossen und notverkündet. Diese gilt ab morgen, Freitag, 28. Januar 2022, und mit ihr wieder die Alarmstufe I. Sie wurde jedoch wie folgt angepasst:

  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Messen sind untersagt.
  • Veranstaltungen
    • in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel.
    • Veranstalterinnen und Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+-Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
    • draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
    • Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).
  • Im Einzelhandel gilt die 3G-Regel (seit dem 25. Januar). Damit können nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch Ungeimpfte mit aktuellem Corona-Test einkaufen gehen
  • Für Gastronomie gilt wieder 2G
  • Regeln für private Treffen bleiben unverändert: Ungeimpfte müssen Kontaktbeschränkungen einhalten - ein Haushalt darf sich höchstens mit zwei weiteren Personen treffen.

Die Alarmstufe II tritt künftig nur in Kraft, wenn sowohl der Schwellenwert für die Auslastung der Intensivbetten von 450 und der Schwellenwert für die Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 überschritten werden.

Weitere Details hier online auf der Website des Landes Baden-Württemberg

 

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