Landesregierung kündigt Rettungsschirm für Unternehmen an - Antragstellung ab KW 13 möglich

Landesregierung kündigt Rettungsschirm für Unternehmen an - Antragstellung ab KW 13 möglich
veröffentlicht: 19.03.2020

... Antragstellung ab Ende kommender Woche möglich.

Mit einer Pressemeldung vom 19.03.2020 kündigt die Landesregierung einen Rettungssschirm für Unternehmen in der Coronakrise an. Die Antragstellung sei ab kommender Woche möglich. Der Landtag hatte in seiner Sitzung heute mit dem Beschluss über einen Nachtrag zum Haushalt 2020/2021 zum einen die Verwendung der Rücklage für Haushaltsrisiken ermöglicht sowie die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme geschaffen, um die Pandemie zu bekämpfen und Unternehmen, Selbständige und sonstigen Betroffenen zu helfen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut kündigte an, dass ab Ende kommender Woche Anträge gestellt werden könnten. Über die Details werde das Wirtschaftsministerium zeitnah informieren.  

u.A. Steuerliche Erleichterungen
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen wurden ebenfalls beschlossen. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Die Ministerin empfahl Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Da Besuche nicht möglich sind und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst von zu Hause arbeiten, sind digitale oder telefonische Wege einfacher und schneller.

Bitte informieren Sie sich ausfühlich in der offiziellen Pressemeldung HIER auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

 

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