Wirtschaftsförderung LE informiert: nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis Esslingen aufgehoben

Wirtschaftsförderung LE informiert: nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis Esslingen aufgehoben
veröffentlicht: 16.02.2021

Newsletter der Wirtschaftsförderung der Stadt Leinfelden-Echterdingen / Stand 16.02.2021

Im Nachgang zur jüngsten Bund-Länder-Konferenz am 10. Februar 2021 überlassen wir Ihnen erneut gebündelte Informationen. Insbesondere weisen wir Sie auf die Freischaltung der Antragsmöglichkeit für die Überbrückungshilfe III sowie die am vergangenen Mittwoch von Bund und Ländern beschlossene (erneute) Verlängerung der aktuell gültigen Schutzmaßnahmen bis zum 07.03.2021 hin.

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick – Regelungen ab 15. bzw. 22. Februar 2021 (PDF)

Änderungen zum 15. Februar:
I. Wirtschaftsrelevante Änderungen des Bund-Länder-Beschlusses 10.02.2021

  • Friseursalons dürfen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen ab dem 1. März öffnen.
  • Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner dürfen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder öffnen. Das konkrete weitere Vorgehen werde am 3. März besprochen.
  • Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen schrittweise wieder geöffnet werden - die Entscheidung liegt bei den Ländern.
  • Die weiteren bisherigen Regelungen werden fortgeführt. – siehe unten: aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

II. Neue lokale nächtliche Ausgangsbeschränkungen (21 Uhr bis 5 Uhr) möglich / FAQ Ausgangsbeschränkungen

  • Das Verwaltungsgericht Mannheim hat am Montag, 08.02.2021, die nächtliche landesweite Ausgangssperre in Baden-Württemberg mit Wirkung ab dem 11.02.2021 aufgehoben.
  • Die Gesundheitsämter vor Ort können jedoch lokale nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis überschritten wird: mehr Infos
    Zum Zeitpunkt 16.02.2021 ist die nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis Esslingen aufgehoben. Die weiteren Einschränkungen durch die aktuelle Corona Verordnung gelten weiter.  –Bitte beachten Sie hierzu stets aktuell die Aussage auf der Seite des Landkreises Esslingen www.landkreis-esslingen.de 

III. Start der Überbrückungshilfe III für Unternehmen und weitere Hilfsprogramme

  • Überbrückungshilfe III (Antragsfrist: 31.08.21)
    Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit dem 10.02.2021 freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform Überbrückungshilfeplattform des Bundes
  • Seitens des Bundes gibt es verschiedene weitere Hilfsprogramme für die von den Einschränkungen besonders betroffenen Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen: Finanzielle Hilfsmaßnahmen   

IV. Geschlossene Einrichtungen und aktuelle Corona-Verordnung des Landes / (gültig ab 11. bzw. 15.02.2021)

V. Möglichkeiten für Coronatests
Menschen mit Symptomen und Kontaktpersonen können sich in einer der 38 Schwerpunktpraxen im Landkreis Esslingen: Übersichtskarte Schwerpunktpraxen 
(--> Auswahl: Landkreis Esslingen) oder mit einem Code vom Hausarzt an einem der beiden Corona-Abstrichzentrum (CAZ) testen lassen:  

  • Nürtingen-Oberensingen   
  • Messe Stuttgart im Drive-In-Verfahren 

Schnelltests für symptomfreie Personen werden derzeit durch folgende Apotheken in Leinfelden-Echterdingen durchgeführt:

Beide Apotheken führen auf Anfrage auch Vor-Ort-Testungen für individuelle Gruppen sowie Firmen oder Privatpersonen, z.B. vor Veranstaltungen, durch. – Bei Bedarf erfragen Sie bitte die jeweiligen Konditionen.
 
Empfehlung über ein mobiles Testzentrum: Informationen zum Verfahren und zu den Kosten erhalten Sie über diesen Link. www.corona-schnelltest-1a.de

Die nächste Bund-Länder-Runde zum Thema Corona-Schutzmaßnahmen ist aktuell für den 03.03.2021 geplant. - Gerne halten wir Sie über die weiteren wirtschaftsrelevanten Veränderungen in der Corona-Pandemie auf dem Laufenden.

In Kooperation mit dem Bürger- und Ordnungsamt unserer Stadt sind wir auf jeden Fall auch für Ihre individuellen Fragen, die sich in Ihrem betrieblichen Alltag ergeben, für Sie da. Kommen Sie telefonisch oder per Mail auf uns zu.
 
Freundliche Grüße, Ihr Team der Wirtschafsförderung LE
Angelika Goldak . Stabsstellenleiterin

Stadt Leinfelden-Echterdingen
Stabsstelle für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing . Marktplatz 1 . 70771 Leinfelden-Echterdingen
Tel: +49 711 1600-800 . Fax: +49 711 1600-802 . E-Mail: A.Goldak@le-mail.de . www.leinfelden-echterdingen.de

 

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