Wirtschaftsförderung LE informiert lokale Betriebe mit Übersicht zu geänderten Corona-Schutzvorgaben

Wirtschaftsförderung LE informiert lokale Betriebe mit Übersicht zu geänderten Corona-Schutzvorgaben
veröffentlicht: 04.05.2020

Wirtschaftsföderung Leinfelden-Echterdingen informiert mit einer aktualisierten Übersicht zu den geänderten Corona-Schutzvorgaben und den neu strukturierten finanziellen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen:
 

>> Infoschreiben vom 04.05.2020
 

1.     Wesentliche Änderungen zum 4. Mai, und wie sie umgesetzt werden
Die Veränderungen, die bereits heute in Kraft getreten sind, gehen aus der Siebten Veränderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hervor:https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

- Erlaubnis von Versammlungen zur Religionsausübung, d.h. ab heute dürfen unter bestimmten Auflagen wieder Gottesdienste stattfinden.
- alle Ladengeschäfte – unabhängig von der Verkaufsfläche (kleiner oder größer als 800 m²- dürfen wieder öffnen.

Öffnung weiterer Betriebe unter Auflagen
- Friseurbetriebe
- Fußpflegestudios

Bitte gehen Sie über den o.g. Link auf den für Sie maßgeblichen Punkt. Dort haben Sie noch einmal die Möglichkeit, Detailinformationen für Ihr Unternehmen zu finden (z.B. Corona Verordnung Einzelhandel/ Friseurbetriebe/ Fußpflegeeinrichtungen). Die dort festgelegten Standards sind im Sinne der Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie zwingend einzuhalten und werden auf der kommunalen Ebene auch kontrolliert und ggf. ordnungsrechtlich geahndet. Alle hier nicht genannten Unternehmen (z.B. auch Massage- und Kosmetikstudio) dürfen leider noch nicht öffnen. Über den folgenden Link ist eine Übersicht zu finden, wer öffnen darf und wer leider noch nicht (Stand 03.05.2020) https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf - Bitte beachten Sie, dass diese Liste ständig aktualisiert wird.
 
2.       Deadline zur Beantragung der Soforthilfe von Bund und Land für KMUs am 31.05.2020
Seit dem 09.04.2020 müssen Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten ihren Soforthilfeantrag beim Bund und Unternehmen mit zwischen 10-50 Beschäftigten ihren Soforthilfeantrag beim Land Baden-Württemberg stellen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Finanzunterstützung aus dem aktuellen Soforthilfe-Programm von Bund und Land momentan bis zum 31.05.2020 befristet ist. Eine Verlängerung des Programms bzw. eine zweite Stufe des Programms ist in der Diskussion, aber es liegen aktuell noch keine neuen Beschlüsse vor.  Formulare zur Beantragung der Soforthilfe: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona
 
3.     Systemrelevante Unternehmen - Informationen zur KRITIS-Liste des Landes BW
Gerade bei systemrelevanten Unternehmen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur (sogenannte KRITIS-Betriebe z.B. aus der Energie-, der Lebensmittel- oder der Medizintechnikversorgung) soll sichergestellt werden, dass es auch in der Corona-Pandemie nicht zu Lieferengpässen kommt. Diese Unternehmen werden teilweise von ihren Zulieferern nur dann beliefert, wenn sie nachweisen können, dass sie systemrelevant sind oder zur kritischen Infrastruktur zählen. Deshalb stellt das Land Baden-Württemberg im Einvernehmen mit den Kommunalen Landesverbänden den Vordruck einer Bescheinigung für KRITIS-Betriebe zur Verfügung. Die Bescheinigungen können seit dem 14.04.2020 angefordert werden. Die Bescheinigung wird auf Anforderung von Seiten der Stadt Leinfelden-Echterdingen, Ordnungsamt, Marktplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen, ausgestellt. Weitere ausführliche Informationen zur KRITIS-Liste finden Sie auf: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/krisenmanagement/kritische-infrastrukturen/kritis-betreiber/
 
4.       B2B-Kooperationsbörse – Lieferketten in der Region Stuttgart sicherstellen und stärken
 Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) bringt Unternehmen zusammen, die aufgrund der Corona-Pandemie Produkte und Dienstleistungen anbieten oder suchen und stärkt so die regionalen Lieferketten. Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK), der Handwerkskammer Region Stuttgart (HWK), der Messe Stuttgart, der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten bietet die WRS jetzt unter eine Kooperationsbörse an, auf der Unternehmen mögliche Leistungsangebote posten, gleichzeitig aber auch nach Unterstützungen und Erleichterungen ihrer Arbeit suchen können. Bitte informieren Sie sich unter https://b2b.region-stuttgart.de/
 
5.       Wie geht es Ihrem Unternehmen aktuell?
Die Stabsstelle für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing sammelt Rückmeldungen, die wir von Ihnen, den Unternehmen in LE, bzgl. der Corona-Schutzmaßnahmen und Hilfsprogramme erhalten. Ziel ist es dem Staats- und Wirtschaftsministerium eine Rückmeldung zur Lage unserer Wirtschaft in Leinfelden-Echterdingen basierend auf Informationen aus erster Hand - direkt aus Ihren Betrieben - aufzuzeigen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in 4-5 kurzen Sätzen berichten, wie es Ihrem Betrieb in den letzten Wochen ergangen ist, ob die finanziellen Soforthilfen und Liquiditätskredite Ihnen geholfen haben, und wo es aus Ihrer Sicht die größten Probleme im Umgang mit der Situation gab bzw. gibt: wirtschaft@le-mail.de - Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns herzlich.
 
Es ist unser Anspruch seitens der Wirtschaftsförderung in LE, Sie auf dem Laufenden zu halten. Bitte sehen Sie es uns nach, wenn wir dies auf Grund der Dichte der Informationen und der Kürze der Zeit nicht immer schaffen. Unabhängig von der Tatsache, dass Sie uns immer anrufen oder eine Mail schreiben können, weisen wir Sie noch einmal auf den Link in Punkt 1 hin, über den Sie stets die aktuellen Informationen des Wirtschaftsministeriums finden.  Da wir dieses Mailing nicht mit Anlagen belasten möchten, haben wir Ihnen auch die maßgeblichen Bestimmungen als Links dargestellt. Sollten Sie die für Sie geltenden Informationen nicht finden, kommen Sie gerne auf uns zu.
 
Freundliche Grüße
Freundliche Grüße, Ihre Wirtschaftsförderung LE, Angelika Goldak | 04.05.2020

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>> Infoschreiben vom 16.04.2020
 

1. Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

Seit Donnerstag, 9. April, sind die Soforthilfe-Programme des Bundes und des Landes abschließend fusioniert und das Antragsverfahren für Neuanträge auf Soforthilfe geändert. Wenn Sie vor dem 09.04.2020 einen Antrag auf Soforthilfe beim Land mit dem alten Antragsformular gestellt haben, wird dieser weiterhin ganz normal bearbeitet. Wenn Sie NACH dem 09.04.2020 einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben oder noch stellen möchten, achten Sie bitte auf den geänderten Antragsprozess:

  • Für Unternehmen bis 10 Beschäftigte, erfolgt die Auszahlung der Soforthilfe ab sofort über den Bund.

  • Für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten, erfolgt die Auszahlung der Soforthilfe weiterhin über das Land.

Bitte nutzen Sie ab sofort nur die NEUEN Formulare, die Sie HIER finden. ALTE Antragsformulare, die vor dem 09.04.20 verfügbar waren und erst JETZT eingereicht werden, werden NICHT mehr anerkannt.

2. Lockerung der Corona-Verordnung gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 15. April:

Der Bund und die Länder haben sich auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt. Unter anderem sollen Schulen zunächst für Abschlussklassen wieder ab Anfang Mai öffnen. Zudem dürfen Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern voraussichtlich ab der KW 17 (20.04.2020) wieder Kunden in ihren Räumen empfangen. Was diese Entscheidung gerade für die Einzelhändler in ihrer konkreten Umsetzung bedeutet, wird in den kommenden Tagen von Seiten des Landes geregelt. Es wird zu einer erneuten Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kommen. Wir halten Sie per Mail und auf unserer Webseite über die Neuerungen auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald die Details der Lockerungen in Baden-Württemberg feststehen.

3. Kooperationsbörse von WRS, IHK, HWK, Messe Stuttgart, Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten

Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) bringt jetzt Unternehmen zusammen, die aufgrund der Corona-Pandemie Produkte und Dienstleistungen anbieten oder suchen und stärkt so die regionalen Lieferketten. Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK), der Handwerkskammer Region Stuttgart (HWK), der Messe Stuttgart, der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten bietet die WRS jetzt unter b2b.region-stuttgart.de eine Kooperationsbörse an, auf der Unternehmen mögliche Leistungsangebote posten, gleichzeitig aber auch nach Unterstützungen und Erleichterungen ihrer Arbeit suchen können.

4. Weiteres Informationsangebot der Stadt LE

Weitere Informationen der Stadt Leinfelden-Echterdingen, etwa die Übersicht der Fachgeschäfte und Fachdienstleister, die aktuell trotz der Corona-Schließungen mit Abhol- und Lieferangeboten für uns da sind, sowie weitere Corona-Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.

Eine gute Übersicht über die Corona-Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft (hier PDF Download) bietet der Deutsche Städtetag (Stand 02.04.2020).

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich per Mail oder telefonisch bei uns. Zusammen mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung LE sind wir gerne für Sie da.

Freundliche Grüße, Ihre Wirtschaftsförderung LE, Angelika Goldak | 16.04.2020

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