Verbot von Einweg-Plastik ab 3.7.21

veröffentlicht: 02.07.2021
Strohhalme, Wattestäbchen, Plastikbesteck, To-go-Becher, Fastfood-Boxen und andere Einweg-Plastik-Produkte werden ab dem 3. Juli europaweit verboten. 

Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das Gleiche gilt für Einwegteller und -schalen aus Pappe, die nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind.

Für die Umwelt ist es besser, Produkte mehrfach zu nutzen, statt sie nach Gebrauch sofort wegzuwerfen. In Deutschland werden hunderttausende Tonnen Kunststoff nur für Einwegplastikflaschen verbraucht. Mehrwegflaschen können dagegen bis zu 50 Mal wiederverwendet werden. Ein Mehrwegkasten mit zwölf Flaschen (0,75 Liter) ersetzt 450 Einwegplastikflaschen (1,0 Liter).

In vielen Supermärkten gibt es Produkte ohne Verpackung. Besonders umweltfreundliche Produkte weist das Umweltzeichen "Blauer Engel" aus. Zudem kann man den täglichen Kaffee to go in vielen Städten bereits im Pfandbecher oder im mitgebrachten Becher kaufen.

>> informieren Sie sich ausführlich auf Website der Bundesregierung 
 
Bild: Bundesregierung 

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