Urlaubszeit = Reisezeit. Bitte falls nötig, an Rettungsgasse denken

Urlaubszeit = Reisezeit. Bitte an Rettungsgasse denken
veröffentlicht: 02.07.2020

Es geht wieder los - die Reisetätigkeit der Bürger/innen nimmt Fahrt auf. Bitte denken Sie an die Rettungsgasse, wenn Sie mit dem Auto auf der Autobahn unterwegs sind.

Das Bilden der Rettungsgasse ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Einsatzfahrzeugen auch Abschleppfahrzeuge zählen. Und dass Sie, wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!

Die Rettungsgasse wird ...

  • bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.
  • bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn immer zwischen der linken und den mittleren Fahrbahnen.

Weitere Details zur Rettungsgasse HIER auf der Website des Feuerwehrverbandes Baden-Württemberg

Bild: Feuerwehrverband BW

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