veröffentlicht: 15.04.2021
Ab Montag, 19. April, können sich alle über 60-Jährigen gegen das Coronavirus impfen lassen. Bislang waren über 60-Jährige nur bei bestimmten Vorerkrankungen oder aufgrund des Berufs impfberechtigt.
Die Öffnung betrifft nur den Personenkreis des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Corona-ImpfV, nicht jedoch die gesamte Personengruppe mit erhöhter Priorität (Prio 3). Infos dazu gibt es beim Sozialministerium Baden-Württemberg unter folgender Internetadresse: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
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