Stufenplan ab 28.6. - Lockerungen in vier Inzidenzstufen

Stufenplan ab 28.6. - Lockerungen in vier Inzidenzstufen
veröffentlicht: 27.06.2021

In den vergangenen Wochen hat sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg erfreulicherweise positiv entwickelt. Die 7-Tage-Inzidenz lag in Baden-Württemberg am 25. Juni 2021 bei nur noch 7,9. Der Reproduktionswert liegt stabil unter 1. Das bedeutet, dass die Zahl der Neuinfektionen weiter abnimmt. Gleichzeitig droht jedoch mit der sogenannten Delta-Variante ein möglicher erneuter Anstieg der Infektionszahlen.

Die Landesregierung hat zum 28. Juni 2021 daher die Corona-Verordnung komplett überarbeitet und wesentlich vereinfacht. Die vier neuen Inzidenzstufen tragen zum einem dem derzeit entspannten Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch ganz klare Grenzen, für den für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen. Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen wieder zurückgenommen. 

Leinfelden-Echterdingen liegt Stand 28.06. in der Inzidenzstufe 1 (Inzidenz unter 10) - Stadt LE informiert über folgende Regelungen:

  • Maskenpflicht / Mindestabstand: Die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes - zum Beispiel beim Einkaufen, in Bus und Bahn oder geschlossenen Räumen wie öffentlichen Gebäuden oder Arztpraxen - bleibt vorerst bestehen. Ausnahmen: Kinder bis einschließlich 5 Jahre / Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig) / In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. / Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann. / Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
  • Generelle Kontaktbeschränkungen: In der Inzidenzstufe 1 (Inzidenz unter 10) sind maximal 25 Personen zulässig. Geimpfte sowie genesene Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Einzelhandel und Dienstleistungs-/Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr: Bei einer Inzidenz unter 35 (Stufe 1 und 2) sind alle Beschränkungen im Einzelhandel aufgehoben.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Wenn dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind in der Inzidenzstufe 1, 2 und 3 körpernahe Dienstleistungen wie Friseur oder Fußpflege ohne Einschränkungen erlaubt. Ist das nicht der Fall, gilt die 3G-Regel: Kundinnen und Kunden müssen nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein.
  • Gastronomie: Dokumentationspflicht und Hygienekonzept gelten grundsätzlich, unabhängig von der Inzidenzstufe. In der Inzidenzstufe 1 gibt es keine besondere Regelung und keine Beschränkung der Personenanzahl, der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt jedoch weiterhin. In der Inzidenzstufte 1 ist das Rauchen im Innenbereich wieder gestattet
  • Beherbergung: Dokumentationspflicht und Hygienekonzept gelten grundsätzlich, unabhängig von der Inzidenzstufe. In den Inzidenzstufen 1 und 2 gibt es keine besonderen Regelungen.
  • Betriebskantinen dürfen wieder öffnen: Betriebskantinen und Mensen können von Angehörigen der jeweiligen Einrichtung ohne Einschränkungen genutzt werden. Erst bei Inzidenzstufe 4 gilt die 3G-Regel.
  • Freizeiteinrichtungen (z.B. Freizeitparks, Schwimmbäder, Hochseilgärten): Dokumentationspflicht und Hygienekonzept gelten grundsätzlich, unabhängig von der Inzidenzstufe. In der Inzidenzstufe 1 gilt keine besondere Regelung und keine Beschränkung der Personenanzahl, weder im Freien noch in geschlossenen Räumen.
  • Private Veranstaltungen: hierzu zählen u.a. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen etc. sind mit Gästen wieder gestattet. Ein Hygienekonzept muss erstellt und die Kontaktdaten der Gäste dokumentiert werden. Die erlaubte Gästeanzahl hängt vom Inzidenzwert ab. Geimpfte und Genesene werden bei privaten Feiern dabei immer mitgezählt.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Die erlaubte Teilnehmeranzahl bei öffentlichen Veranstaltungen hängt ebenfalls von der Inzidenzstufe ab.

Gerade mit Blick auf die Bedrohung durch die Delta-Variante gilt es trotz der Lockerungsstufen weiter vorsichtig zu sein. Wir müssen im Alltag weiter auf den Infektionsschutz achten und die AHA+L-Regeln einhalten. Wir dürfen jetzt nicht zu leichtsinnig werden. Weiter gilt, nicht alles was erlaubt ist, sollte man auch maximal ausreizen. Auf nicht unbedingt notwendige Reisen in Risiko- und Virusvariantengebiete sollte weiter verzichtet werden. Und wenn, dann ist sich unbedingt an die Einreise- und Quarantäneregelungen zu halten. Auch im Urlaub gelten weiterhin die AHA+L-Regeln. 

Nutzen Sie die zahlreichen Testmöglichkeiten, um mögliche Infektionen schnell zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Corona-Warn-App sollte weiter ein dauerhafter Begleiter auf Ihrem Smartphone sein. 

Nur so können wir gemeinsam die Infektionszahlen weiter niedrig halten und mit den Öffnungsschritten nach und nach wieder zu einem normaleren Alltag zurückkehren.

>> STUFENPLAN AB 28.06. (PDF)

>> weitere Details auf der Website der Landesregierung

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