Stadt Leinfelden-Echterdingen erlässt Allgemeinverfügung

Stadt Leinfelden-Echterdingen erlässt Allgemeinverfügung
veröffentlicht: 20.04.2020

In Ergänzung zur Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 17.3.2020 – in der Fassung vom 17.4.2020 – erlässt die Stadt Leinfelden-Echterdingen gemäß Infektionsschutzgesetz und Polizeigesetz Baden-Württemberg für das Stadtgebiet LE eine neue Allgemeinverfügung.

Bitte beachten: Das Betreten von städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften durch externe Personen ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind Personen, die von der Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen zur Betretung der Gebäude ausdrücklich beauftragt werden.

Zum Download der kompletten Allgemeinverfügung als PDF

Quelle: Stadt Leinfelden-Echterdingen / 20.04.2020

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