Stadt LE informiert, was bei den aktuellen Corona-Einschränkungen wieder möglich ist

Stadt LE informiert, was bei den aktuellen Corona-Einschränkungen wieder möglich ist
veröffentlicht: 04.06.2020

Stadt Leinfelden-Echterdingen informiert, was bei den aktuellen Corona-Einschränkungen wieder möglich ist:

  • Neben Schank- und Speisewirtschaften dürfen nun auch wieder Kneipen, Biergärten, Cafés und Eisdielen öffnen.
  • Im privaten Raum dürfen bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Diese Beschränkung gilt weiterhin nicht für Verwandte sowie Angehörige des gleichen Haushalts und deren Ehegatten/Partner.
  • Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni mit bis zu 100 Teilnehmer stattfinden, wenn es ein Hygienekonzept gibt. Das gilt für Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Kinos und andere Veranstaltungen.
  • Auch Sportanlagen und Sportstätten können wieder öffnen, auch innerhalb geschlossener Räume, wie etwa bei Fitnessstudios und Tanzschulen sowie ähnlichen Einrichtungen (sofern durch Rechtsverordnung zugelassen).
  • Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Campingplätze dürfen wieder Gäste empfangen. Das gilt auch für sonstige touristische Einrichtungen. 
  • Auch Bolzplätze werden unter Auflagen wieder geöffnet.

Quelle: Stadt Leinfelden-Echterdingen / 04.06.2020

Bewertungen

Kunden empfehlen
0
Noch keine Bewertungen vorhanden