Soloselbständige: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe - alle relevanten Infos zusammengetragen

veröffentlicht: 22.02.2021

Stand 19. Februar 2021: Seit einigen Tagen können die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe für Soloselbständige beantragt werden. Der BDS Baden-Württemberg (Bund der Selbständigen) hat für Sie die wichtigsten Punkte zu beiden Förderungen zusammengetragen. Bitte beachten: Es kann entweder die Überbrückungshilfe III oder die Neustarthilfe beansprucht werden. Es ist nicht möglich beide Förderungen zu erhalten! Daher empfiehlt es sich genau zu prüfen (am besten in Absprache mit ihrem Steuerberater) welche Förderung für Sie besser passt?

Überbrückungshilfe III:

  • Ab 30 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 kann gestaffelte Fixkostenerstattung beantragt werden
  • Förderzeitraum umfasst November 2020 bis Juni 2021
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro

Neustarthilfe für Soloselbständige:

• 50 Prozent des Referenzumsatzes werden gefördert
• Förderzeitraum läuft von Januar 2021 bis Juni 2021
• Es ist KEIN Nachweis notwendig wofür die Neustarthilfe verwendet wird
• Anträge werden NICHT vom Steuerberater o.ä. gestellt, sondern direkt vom Soloselbständigen

Beide Programme werden über die Plattform des Bundeswirtschaftsministerium beantragt.

Aber bitte lesen Sie HIER AUSFÜHRLICHER, direkt auf der Website des Bund der Selbständigen Baden-Württemberg

Bewertungen

Kunden empfehlen
0
Noch keine Bewertungen vorhanden