Regeln für LK Esslingen und LE bei Inzidenz 100-150/165

Regeln für LK Esslingen und LE bei Inzidenz 100-150/165
veröffentlicht: 15.05.2021

>> Maßnahmenübersicht zur Pandemiebekämpfung ab 14.05.2021 (PDF)

Aktuelle Corona-Regeln
Die Inzidenz im Landkreis Esslingen ist in den vergangenen Tagen deutlich gesunken, Tendenz weiter sinkend. Stand 14.05. lag die 7-Tages-Inzidenz bei 132. Entsprechend den momentan gültigen Bestimmungen gelten unter anderem nun folgende Regeln:

  • Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165 gibt es an den Schulen Wechselunterricht inkl. Testpflicht. Öffnung ist am Montag, 17.5., bei Schulkindern Notbetreuung. Eltern werden von den Schulen informiert.
  • Kindergärten/Tagesstätten/Kindertagespflege: Regelbetrieb ab Montag, 17.5., unter Pandemiebedingungen
  • In den Geschäften ist bei der aktuellen Inzidenz zwischen 100 und 150 Click & Meet erlaubt. Voraussetzung hierfür ist seitens der Kunden die Vorlage eines offiziell bestätigten negativen Corona-Testergebnisses. Genesene (PCR-Testergebnis höchstens 6 Monate alt) und vollständig Geimpfte dürfen ohne Test einkaufen.
  • Bei den Hausärzten wird die Priorisierung der verschiedenen Gruppen bei Impfungen aufgehoben, der Arzt entscheidet nun je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs.
Quelle: Stadt Leinfelden-Echterdingen / 12.05.2021

Neufassung der Corona-Verordnung soll am Donnerstagabend 13.5.21 notverkündet werden

Die Neufassung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg soll an diesem Donnerstagabend notverkündet werden. Der Plan der Regierung sieht weiter vor, in den Kreisen mit niedrigen Inzidenzen Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen - auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen - genauso wie Bibliotheken und Archive. Und es gibt auch eine besonders gute Nachricht für Familien mit Kindern in Kreisen mit einer Inzidenz unter 100: Freibäder dürfen wieder Badegäste empfangen. Außerdem kann man wieder Minigolf spielen, Hochseilgärten und Bootsverleihe dürfen wieder öffnen - allerdings jeweils nur für kleine Gruppen. Sportanlagen, auf denen im Freien kontaktarmer Freizeit- und Amateursport betrieben werden kann, dürfen auch wieder genutzt werden. Zoos und botanische Gärten können im Außen- und Innenbereich aufmachen. Auch Musik- und Kunstschulen dürfen wieder kleine Gruppen von Schülerinnen und Schülern empfangen.

>> Details HIER auf der Website des Landes Baden-Würrtemberg

 

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