Rasche Information bei Corona-Fällen für Schulen und Kindertageseinrichtungen

veröffentlicht: 12.07.2020

Seit dem 29. Juni sind Kitas und Grundschulen wieder unter Pandemiebedingungen geöffnet. Das gilt auch für die Schulkindbetreuungen sowie im Wechselmodell auch für die weiterführenden Schulen. Doch was passiert, wenn es zu einem Corona-Fall in der Familie kommt oder zumindest der Verdacht besteht? Den Schulleitungen und Leitungen der Betreuungseinrichtungen ist besonders wichtig, frühzeitig informiert zu werden. Und das sowohl beim Verdacht auf eine Corona-Erkrankung, als auch einer tatsächlichen Erkrankung. Dazu haben sich die Eltern übrigens bereits mit der Abgabe der für alle vorgeschriebenen Gesundheitsbestätigung verpflichtet.

„Wir appellieren daher an alle, sich an die geltenden Vorgaben zu halten und rechtzeitig zu informieren“, sagt Bürgermeister Dr. Carl-Gustav Kalbfell. Nur dann gelinge es, das Infektionsrisiko gering zu halten. Bereits beim Verdacht auf eine Corona-Erkrankung haben die Schulleitungen und Einrichtungsleitungen die Pflicht, sich mit dem Gesundheitsamt Esslingen in Verbindung zu setzen und den Verdachtsfall zu melden. Das Gesundheitsamt entscheidet dann mit Blick auf die individuelle Situation vor Ort über weitere Maßnahmen und stimmt diese mit der betroffenen Schule, den Schulaufsichtsbehörden und den kommunalen Ordnungsbehörden ab. Gleiches gilt für Kitas und Schulkindbetreuungseinrichtungen.

Weitere Informationen im Internet:

Meldung vom 11.07.2020
 

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