Radschutzstreifen sind für Autos tabu

veröffentlicht: 19.05.2017

Schutzstreifen am rechten Rand der Fahrbahn sind durch gestrichelte Linien und Fahrradpiktogramme markiert. Radfahrern wird dadurch mehr Platz eingeräumt, da sich Autofahrer dann stärker zur Mitte der Fahrbahn orientieren. Eine Nutzungspflicht der Schutzstreifen für Radfahrer gibt es aber nicht.

Für Autofahrer gilt: der Schutzstreifen darf nur dann befahren werden, wenn dies unbedingt notwendig ist, weil z.B. ein Lkw oder Bus entgegenkommt und es zu eng wird, um aneinander vorbeizukommen – Radfahrer dürfen dabei aber nicht gefährdet werden! Auf Schutzstreifen darf generell auch nicht geparkt werden. Halten bis zu drei Minuten ist zulässig.

Lesen Sie mehr auf der Website der Stadt Leinfelden-Echterdingen. (18.05.17: Radschutzstreifen in Leinfelden)

In LE wurden jüngst in der Stuttgarter Straße und in der Rohrer Straße Radschutzstreifen aufgebracht. Damit wird das gute Radwegenetz in LE geschlossen, was nicht nur ein Anliegen des Mobilitätskonzeptes der Stadt Leinfelden-Echterdingen ist. Die jüngst realisierten Maßnahmen haben weitere Gründe:

  • Stuttgarter Straße ist Bestandteil einer wichtigen landesweiten Fahrradroute: des RadNetzes Baden-Württemberg (mehr als 700 Kommunen)
  • Aufgrund des Baustellenverkehrs (Umbau Filderhalle bis Ende 2018) muss der Schulradweg durch Leinfelden im Bereich Stadtgarten/Lessing/Dreimorgen über die Stuttgarter Straße geführt werden

Stadt Leinfelden-Echterdingen berichtet ausführlich. (02.05.17: Stuttgarter Straße: Tempolimit wird ausgedehnt)

 

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