Parkraum verstärkt überwacht - Ausnahmegenehmigung per Handwerker-Parkausweis

Parkraum verstärkt überwacht - Ausnahmegenehmigung per Handwerker-Parkausweis
veröffentlicht: 08.01.2019

In den Anwohnerparkgebieten von Leinfelden-Echterdingen wird seit 01.04.2019 verstärkt der Parkraum überwacht und das vom Gemeinderat beschlossene Parkierungskonzept sukzessive, Quartier für Quartier, seitens des Ordnungsamts umgesetzt. Die Straßenverkehrsbehörde informierte, dass in den nächsten Wochen keine gebührenpflichtigen Verwarnungen an Handwerkerfahrzeugen, die als solche zu erkennen sind, angebracht werden. Statt dessen wird der Hinweis auf die Möglichkeit eines Handwerkerparkausweis an das Fahrzeug gehängt. (Wortlaut Bürger- und Ordnungsamt vom 09.05.)

Für Handwerker, die in diesen Gebieten Aufträge zu erledigen haben, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung mit dem „Handwerkerparkausweis“ -> Parkausweis für den Zonenhalteverbot gemäß §46 Abs.1 Nr.4b StVo. Die Ausnahmegenehmigungen können bei der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus Leinfelden beantragt werden.

Pro Handwerkerparkausweis wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben, er ist ein Jahr ab Ausstellung gültig.
Der erforderliche Antrag kann HIER auf der städtischen Website runtergeladen werden.

Weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis HIER (Merkblatt der Stadt LE)

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