Ordnungsamt LE wendet alten Bußgeldkatalog an

Ordnungsamt wendet alten Bußgeldkatalog an
veröffentlicht: 17.07.2020

Aufgrund der Teilnichtigkeit der zum 27. April eingeführten StVO-Novelle ergeben sich Änderungen bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Bei neuen Verfahren wird ab sofort wieder der alte Bußgeldkatalog mit den geringeren Regelsätzen angewandt. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat per Erlass erklärt, dass bereits rechtskräftige Verfahren nicht zurückgenommen werden können. Die Rückzahlung von Verwarnungs- oder Bußgeldern ist somit nicht möglich. Bei Fahrverboten, die noch nicht (vollständig) verstreckt wurden, kann eine Gnadenentscheidung ergehen, wenn das Fahrverbot aufgrund der strengeren Grenzen des neuen Bußgeldkatalogs erlassen wurde. Fälle, die auch nach dem alten Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot belegt sind, können jedoch nicht begnadigt werden. Bei bereits laufenden Verfahren, bei denen der Bußgeldkatalog mit den höheren Beträgen angewandt wurde, wird die Bußgeldbehörde die ergangenen Bescheide berichtigen.
 

Quelle Stadt Leinfelden-Echterdingen / https://www.leinfelden-echterdingen.de/Startseite/kurz+gefasst/ordnungsa...

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