17. Juni wieder Warentauschtag in LE - alles ohne Geld

Warentauschtag in LE - alles ohne Geld
veröffentlicht: 30.05.2023

Das Motto der Warentauschtage ist Programm: Sie können mitbringen, was Sie an gut erhaltenen Waren haben und Sie dürfen mitnehmen, was Sie brauchen können, auch wenn Sie nichts gebracht haben – alles ohne Geld.

Informieren Sie sich über weitere Details auf der Website der Stadt Leinfelden-Echterdingen

  • Nächster Warentauschtag vorraussichtlich Samstag, 17. Juni 2023
  • im Walter-Schweizer-Kulturforum Echterdingen
  • Schimmelwiesenstraße 18, 70771 Leinfelden-Echterdingen
  • Warenannahme: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Warenausgabe/Besuchereinlass von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Alle Waren sollten gut erhalten, gebrauchsfähig, funktionstüchtig und in hygienisch einwandfreiem Zustand sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Wareneingang kontrolliert wird und nicht angenommene Sachen wieder mitgenommen werden müssen. Für größere Artikel gibt es eine Anschlagstafel, an der Gebote und Gesuche veröffentlicht werden können.

Der Warentauschtag findet nur in der Halle statt! Das Abgeben der Waren außerhalb der Halle ist nicht erlaubt.

Angenommen werden zum Beispiel: Bücher, Zeitschriften, Spielzeug, Haushaltswäsche, Tischdecken, gut erhaltene Kleidung, Tafel- und Kaffeegeschirr, Bestecke, Gläser, Becher, Küchengeschirr, Kochtöpfe, Körbe, Koffer, Rucksäcke, Schlittschuhe, Rollschuhe, Schlitten, Tennisschläger, Fotoausrüstungen, Kinderfahrräder, Werkzeuge, Bastlerbedarf und Zimmerpflanzen.

Nicht angenommen werden zum Beispiel: Elektrogeräte, Blumentöpfe und -übertöpfe, Lumpen, Reifen, Autoteile, Batterien, Flüssigkeiten aller Art, Computer und Computerteile, Fernsehgeräte, Lampen, Matratzen, große Teppiche, Schuhe, Ski und Skistiefel, Kinderwagen, Kinderautositze, Möbel, Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Öfen, Kleiderschränke und andere größere Einrichtungsgegenstände.

Der Warentauschtag dient nicht der Entsorgung von Haushaltsschrott!  Sie können am „Schwarzen Brett“ einen Zettel mit der Beschreibung des Gegenstands (evtl. mit Foto) und der Abholadresse anbringen.

Bitte beachten Sie im entsprechenden Zeitraum auch die Veröffentlichungen im Amtsblatt.

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