Notbremse: Erneut Beschränkungen im Landkreis Esslingen

Erneut Beschränkungen im Landkreis Esslingen
veröffentlicht: 20.04.2021

Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. April 2021 in Kraft.

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Der Einzelhandel darf aktuell auftrund der 7-Tages-Inzidenz von über 100 keine Öffnung nach vorheriger Terminvergabe (Click & Meet), sondern lediglich Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels anbieten.

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