Neue Verordnung Sportstätten ab 02.06. | Stadt LE informiert zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Stadt LE informiert: Wiederaufnahme Trainingsbetrieb
veröffentlicht: 25.05.2020

Kultusministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg haben eine neue Corona-Verordnung zu Sportstätten erlassen. Die Regelungen gelten ab Dienstag, 2. Juni 2020.

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten
(Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) gültig ab 02.06.2020

Verordnung HIER zum Download (Stand 22.05.2020 - gültig ab 02.06.)

Manfred Kern - Leiter Amt für Schule, Jugend und Vereine in Leinfelden-Echterdingen - informiert, wie die neuen Lockerungen in Leinfelden-Echterdingen umgesetzt werden sollen. Die Teilöffnung wird nach den Pfingstferien angestrebt.
 

SPORTSTÄTTEN

Am 25. Mai wurde durch Verordnung des Kultusministeriums mitgeteilt, dass eine weitere Öffnung von Sportstätten unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:

  • Mannschaftssport ist weiterhin untersagt
  • In geschlossenen Räumen sind hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt (Kraftsporträume)
  • Das Abstandsgebot mit 1,5 m zwischen sämtlichen anwesenden Personen ist durchgängig einzuhalten
  • Bewegungssport ist nur in Gruppen bis max. 10 Personen möglich, wenn die Trainingsfläche pro Person mindestens 40 qm vorsieht
  • Sport mit Beibehaltung des individuellen Standorts (z.B. Yoga) oder an Geräten sind so zu gestalten, dass mindestens 10 qm Fläche pro Person zur Verfügung steht
  • Umkleiden und Duschen bleiben weiterhin geschlossen, lediglich die Toiletten werden geöffnet
  • Es müssen ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen
  • Die benutzten Trainingsgeräte sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren
  • Es ist ein jeweils Verantwortlicher zu benennen, der die Einhaltung der Regeln garantiert, dabei die Daten der Nutzer/innen mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie die Nutzungszeiten dokumentiert

Das sind sehr enge Auflagen, die alle Beteiligten vor neue Herausforderungen stellen. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen wird wie bisher von jedem Nutzer ein auf die genutzte Räumlichkeit abgestimmtes Konzept verlangen, das von der Stadt LE genehmigt werden muss. Ausreichend Vorlauf bedarf es in punkto Desinfektion; entsprechende Säulen sind bestellt, aber noch nicht geliefert. Daher hat das Amt für Schule, Jugend und Vereine entschieden, den eingeschränkten Betrieb frühestens nach den Pfingstferien zu beginnen, so dass alle Parteien noch etwas Zeit zur notwendigen Vorbereitung haben. Vorrang in den Belegungen haben zunächst die Abteilungen oder Vereine, die bei der Stadt im Dauerbelegungsplan geführt sind. Erst wenn diese ganz oder teilweise auf Übungseinheiten verzichten sollten, kann eine veränderte Belegung unter Einhaltung der beschriebenen Vorgaben stattfinden, dies längstens bis zur vollständigen Freigabe von Sportstätten.

Als Anhaltspunkt HIER eine Darstellung der Sportstätten in LE unter Zugrundelegung der Flächen und Vorgaben. Nach heutiger Sicht wird die Nutzung der kleinen Hallen bzw. Gymnastikräume ausscheiden.

SCHWIMMBÄDER

Schwimmbäder dürfen nach dieser Verordnung für Schwimmkurse und Schwimmunterricht einschließlich der Abnahme von Prüfungen von Sportvereinen unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden:

  • Es muss durchgängig darauf geachtet werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird
  • Kurse und Unterrichtsinhalte mit direktem körperlichem Kontakt sind untersagt
  • Schwimmunterricht findet in abgetrennten Bahnen mit maximal 3 Personen pro Bahn statt
  • Bei Schwimmkursen ist darauf zu achten, dass 10 qm Wasserfläche zur Verfügung stehen
  • In Umkleiden müssen 1,5 m Abstand eingehalten und die Anzahl der Spinde reduziert werden
  • Duschen vor Beginn ist möglich, jedoch sind nur maximal 3 Personen auf 20 qm zulässig
  • Duschen nach Kursende ist ebenso nicht möglich wie das Föhnen der Haare
  • Es ist ein jeweils Verantwortlicher zu benennen, der die Einhaltung der Regeln garantiert, dabei die Daten der Nutzer/innen mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie die Nutzungszeiten dokumentiert

Auch für den Bereich der Bäder erwartet die Stadt Leinfelden-Echterdingen ein auf das konkrete Bad abgestimmte Konzept, das der städtischen Genehmigung vor Betriebsaufnahme bedarf. In Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten wird dabei eine Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Musberg ausgeschlossen, da dort viele der Vorgaben nicht eingehalten werden können. Auch die Bäder brauchen ihren Vorlauf, deshalb wird eine Teilöffnung ebenfalls nach den Pfingstferien angestrebt.

Ansprechpartner für alle Rückfragen:

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen bittet darum, bei dem verständlichen Wunsch nach Normalität dennoch vorsichtig und wohlüberlegt wie verantwortlich zu agieren.

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