Neue Regeln: Überspannungsschutz seit Ende 2016 Pflicht

Neue Regeln: Überspannungsschutz seit Ende 2016 Pflicht
veröffentlicht: 21.07.2017

Die neuen Regeln für Überspannungsschutz sind seit Oktober 2016 in Kraft. DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 bestimmen, wann Überspannungsschutz notwendig ist, den Ort und die Art und Weise des Einbaus. In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem bzw. Freileitungseinspeisung genügt in der Hauptverteilung eine Überspannungs-Schutzeinrichtung (SPD) Typ 2, diese muss ein Ableitvermögen von mindestens 40 kA haben.

Die optimale Lösung für die neuen Normen hat Phoenix Contact mit dem weltweit schmalsten steckbaren Typ 2-Ableiter.

Phoenix Contact präsentiert mit dem weltweit schmalste steckbare Typ 2-Ableiter VAL-SEC-T2-3S-350/40(-FM), die perfekte normkonforme Lösung. Der Überspannungsableiter eignet sich für Ein-, Mehrfamilienhäuser, Gewerbebetrieb und Bürogebäude. Er hat einen niedrigen Schutzpegel, sodass Hauptverteilung, feste Installationen und Endgeräte in der Distanz von maximal 10 m vor transienten Überspannungen aus dem Verteilernetz geschützt sind. Der Überspannungsableiter Typ 2 verfügt über eine varistorbasierten spannungsbegrenzenden Technologie. Dadurch ist ein deutlich schnelleres Ansprechen möglich und vor allem bei energiearmen Impulsen ergibt sich ein deutlich niedriger Schutzpegel.

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