veröffentlicht: 02.05.2022
Seit heute, 2. Mai, gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
- Verlängerung der Verordnung bis zum 30. Mai 2022
- Maskenpflicht in geschlossenen Fahrzeugbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht, Arztpraxen, Einrichtungen und Fahrzeugen sowie an Einsatzorten des Rettungsdienstes und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
- Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass diese nur in Arztpraxen gelten soll
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des Staatsministeriums Baden-Württemberg unter: www.baden-würrtemberg.de
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