Neue Corona-Regeln für Gaststätten - Gastronomie in LE wegen Corona-Regelungen überprüft

Neue Corona-Regeln für Gaststätten - Gastronomie in LE wegen Corona-Regelungen überprüft
veröffentlicht: 28.10.2021

Kürzlich wurden vom Ordnungsamt in Leinfelden-Echterdingen im Rahmen einer landesweiten Aktion 17 Gaststätten auf die Einhaltung der Corona-Richtlinien kontrolliert. Das Ergebnis ist sehr erfreulich, es konnten jeweils nur kleinere Verstöße festgestellt werden. So wurde manchmal die Maskenpflicht nicht eingehalten und die Kontaktnachverfolgung nicht ernst genug genommen. Alle kontrollierten Gäste konnten ihren Impfstatus nachweisen und es wurden nur fünf Gäste mit einem Antigenschnelltest kontrolliert. Es wurde bei allen Gaststätten eine Verbesserung im Vergleich zu den jüngsten Kontrollen festgestellt.

Die Kontrollen wurden überwiegend positiv aufgenommen, viele Gäste begrüßten diese Maßnahme der Stadtverwaltung zum Wohle aller. Die Überprüfung wird in einigen Wochen wiederholt. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Gastronomen, die geltenden Corona-Regeln (abhängig von 2G oder 3G) einzuhalten und sowohl auf die Kontaktnachverfolgung als auch auf Testnachweise und  Maskenpflicht bei Gästen und Personal ein wachsames Auge zu haben.
 

Neue Corona-Regeln in der Gastronomie: Die Landesregierung hat die Corona-Regelungen in Teilen angepasst. Beim 2G-Optionsmodell entfällt ab dem 28. Oktober in der Basisstufe die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen. In der Praxis bedeutet das beispielsweise, dass Beschäftigte in der Gastronomie keine Maske mehr tragen müssen, wenn ausschließlich Geimpfte oder Genese als Gäste zugelassen sind.

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