Maskenpflicht in Leinfelden Echterdingen ( Kreis Esslingen)

Landkreis Esslingen verordnet Maskenpflicht für bestimmte Bereiche in LE
veröffentlicht: 21.12.2020

Landkreis Esslingen verordnet Maskenpflicht für bestimmte Bereiche in LE

Das Landratsamt Esslingen hat über die Corona-Verordnung hinaus für folgende Bereiche von 5 bis 20 Uhr in Leinfelden-Echterdingen das Tragen einer Alltagsmaske beschlossen (diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 10. Januar 2021):

  • In Leinfelden: in der Echterdinger Straße vom Neuen Markt bis zum Kreisverkehr, in der Markomannenstraße
  • In Echterdingen: in der Hauptstraße von der Einmündung Maiergasse bis zur Zwinkenstraße und in der Bernhäuser Straße von der Einmündung Hauptstraße bis zur Christophstraße
  • Auf allen Friedhöfen der Stadt: Friedhof Echterdingen (Plieninger Straße), Waldfriedhof Leinfelden (Manosquer Straße), Alter Friedhof Leinfelden (Kirchstraße), Friedhof Musberg (Filderstraße), Waldfriedhof Stetten (Forststraße), Alter Friedhof Stetten (Weidacher Steige)

> Die Ausnahmen des §§3 Abs. 2, 1 g Abs. 1 S. 3 CoronaVO bleiben hiervon unberührt.
> Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von € 150 angedroht.
> Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 10.01.2021, 00:00 Uhr außer Kraft. Sie tritt vor Ablauf des 10.01.2021 außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 bezogen auf den Landkreis Esslingen in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Maßgeblich hierfür ist die Veröffentlichung des Landesgesundheitsamtes.

>> PDF-Download der vollständigen Allgemeinverfügung im Wortlaut (Stand 18.12.2020)
 

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