Lichtblick: Inzidenz unter 35 - Lockerungen seit Montag, 07.06.

Lichtblick: Inzidenz unter 50 - Weitere Lockerungen ab Freitag
veröffentlicht: 03.06.2021

7-Tage-Inzidenz unter 35 im Landkreis Esslingen: Weitere Lockerungen
>> Übersicht der ab 07.06.21 gültigen Corona-Regeln

Im Landkreis Esslingen gilt weiter die seit dem 28. Mai deklarierte „Öffnungsstufe 1“ der Corona-Verordnung, es greifen weitere Lockerungen ab 04.06. und der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 ab 07.06.2021

ÖFFNUNGSSTUFE 1:

  • IM EINZELHANDEL
    • entfällt die Testpflicht
    • Eine Höchstzahl an Kunden ist weiterhin abhängig von der Verkaufsfläche
    • Das Tragen einer Maske bleibt Pflicht
    • Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
    • Geschäfte < 10m² Verkaufsfläche: max. ein Kunde | bis zu 800 m²: ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche | >800 m²: ein Kunde pro 20 m² | gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel
    • Gesteuerter Zutritt | Warteschlangen vermeiden | Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt
  • GASTRONOMIE dürfen zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet sein
  • TREFFEN IM ÖFFENTLICHEN ODER PRIVATEN RAUM wieder mit maximal 10 Personen aus drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahren sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt
  • Sport außen und innen erlaubt (kontaktaarmer Freizeitsport)
  • Büchereien, Bibliotheken sowie Archive können ohne Auflagen öffnen, ebenso Museen, Galerien und Gedenkstätten
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse sind möglich

Weiterhin gelten die Regelungen des Öffnungsschrittes 1, etwa für Kindertageseinrichtungen, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungen der Kultur, des Spitzensports und der Religionsausübung. Die genauen Regelungen ergeben sich aus der vom Land veröffentlichten Übersicht „Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021“.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Dominique Scheuermann, appelliert dennoch an Einrichtungen und Betriebe sowie deren Kundschaft und Gäste: „Bitte nutzen Sie die Apps zur Kontaktpersonennachverfolgung, also die Luca-App und die Corona-Warn-App. Diese können dabei helfen, die Kontaktermittlung effektiv zu gestalten. Halten Sie sich bitte weiterhin an die Regeln, nur dann können die jetzigen Lockerungen fortbestehen.“

ÖFFNUNGSSTUFE 3:

      Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterungen ermöglicht:

      • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
      • Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
      • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
      • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig.
      Quelle: Landkreis Esslingen / 03.06.2021

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