Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte von Bund + Land

Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte von Bund + Land
veröffentlicht: 23.03.2020

Meldung vom 23. März / 23.3.2020 - 09:14:07 Uhr
Bund und Länder haben sich auf die Vereinheitlichung von Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte geeinigt:

  • Die Landesregierung hat deswegen ihre Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus angepasst. Die neuen Regelungen gelten seit heute, Montag, den 23. März 2020. Die Landesregierung bittet eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und darüber hinaus von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen.

Ergänzend zu den bisher beschlossenen Regelungen gelten folgende Maßnahmen:

  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt, also maximal zu zweit. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße. Die Behörden werden dies streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren.

Wie bisher gilt:

  • Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich. Betriebskantinen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.
  • Fahrten und Reisen aus einem internationalen Corona-Risikogebiet nach und durch Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
  • Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios sind geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • Ausführliche Informationen und die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

Handlungsempfehlung
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen. Schränken Sie dazu bitte alle sozialen Kontakte so weit wie möglich ein und halten Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen. Diese finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de/

Betroffene Region(en): Bundesland: Land Baden-Württemberg

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

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