LE entscheidet, dass allgemeine Sport-Corona-Regeln auch für Reha-Sport gelten

veröffentlicht: 27.04.2021

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat entschieden, dass für den Reha-Sport – unter anderem auch bei der Ausübung in den städtischen Hallen – die allgemeinen Corona-Regeln für den Sport gelten. Diese besagen Stand 19. April, dass

  • Sport ist für Jugendliche bis 14 Jahre in Gruppen und im Freien kontaktlos erlaubt.
  • Indoorsport ab einem Inzidenzwert von unter 100.
  • Die Übungsleiter oder Trainer müssen einen tagaktuellen Test vorlegen.

Für "Rehasport" gibt es Sonderregelungen, die sich speziell auf Therapieeinrichtungen beziehen. Da es in Leinfelden-Echterdingen Vereine gibt, die ihr Sportangebot in Kooperation mit den Krankenkassen anbieten (und dies nach aktuellen Regelungen auch tun dürfen), hat die Stadt entschieden, dass bezogen auf die städtischen Hallen und den Reha-Sport, gleiche Regelungen für alle gelten.

Stand 29.04.2021

 

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