Langfristiges Parken verhindern: neue Parkausweise ab 1. August für Echterdingen fortgesetzt

Langfristiges Parken verhindern: neue Parkausweise ab 1. August für Echterdingen fortgesetzt
veröffentlicht: 29.07.2020

Parkraumkonzept wird in Echterdingen fortgesetzt -  ab 1. August gibt es Parkausweise

Nach der Einführung des Parkraumkonzepts in Oberaichen wird dies ab dem 1. August für die nächsten zwei Gebiete umgesetzt. Weiter geht es in Echterdingen Süd mit den Zonen ES 3 und ES 4 rund um den Zeppelinplatz, da in diesen beiden Zonen bisher noch keine Bewohnerparkregelungen vorhanden sind und ein hoher Parkdruck herrscht. Das bringt für die Anwohner, Beschäftigte und Besucher Veränderungen mit sich. Zum einen dürfte die Suche nach einem Parkplatz am Straßenrand nun erfolgreicher werden. Zum anderen kosten die Parkausweise wie vom Gesetzgeber gefordert Geld.

Natürlich kann überall noch die Parkscheibe genutzt werden. Will man sein Auto länger als mit eben dieser Parkscheibe erlaubt am Straßenrand abstellen, benötigt man in den Zonen ES 3 und ES 4 einen Parkausweis, der jährlich 30 Euro pro Fahrzeug für Bewohner kostet. Beschäftigte dürfen mit einem Beschäftigtenparkausweis für jährlich 90 Euro und einer Parkscheibe zehn Stunden lang parken. Personen ohne Ausweis, zum Beispiel Besucher, können bis zu vier Stunden mit der Parkscheibe parken. Die Vier-Stunden-Regelung soll den Anforderungen von Besuchern genügen und gleichzeitig eine langfristige Belegung von Parkraum durch Flughafen- und Messeparker entgegenwirken. Ziel ist es außerdem, dass Anhänger und Wohnwagen keine Parkplätze mehr auf den Straßen blockieren und auch die eine oder andere Garage wieder für das Auto und nicht mehr als Abstellfläche genutzt wird, damit insgesamt mehr Parkraum zur Verfügung steht. Bisherige Parkausweise, die teilweise sogar schon missbräuchlich im Internet angeboten wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Es wird jedoch eine achtwöchige Übergangsfrist geben, um genug Zeit für die Beantragung der neuen Ausweise einzuräumen.

Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation musste die Verwaltung auf eine Bürgerinformationsveranstaltung wie in Oberaichen verzichten. Mit einem Flyer, der in den nächsten Wochen an die betroffenen Haushalte verteilt werden wird, und über die städtische Homepage werden alle Informationen zu den neuen Gebieten und dem Beantragungsprozess bereitgestellt. Bei Rückfragen steht unter anderem ein FAQ zu den meistgestellten Fragen, das aus den bisherigen Erfahrungen von Oberaichen erstellt wurde, auf der städtischen Homepage zur Verfügung. Auskunft bekommt man zudem unter der E-Mail-Adresse parken@le-mail.de.

So kommt man an einen Parkausweis

Die Anwohnerparkausweise zum Preis von 30 Euro können online beantragt werden. Eingegeben werden müssen die persönlichen Daten, Führerschein und Fahrzeugschein müssen gescannt und hochgeladen werden. Beschäftigte haben die Möglichkeit, einen Beschäftigtenparkausweis gegen eine Gebühr von 90 Euro zu erhalten, wenn ihre Firma in der entsprechenden Zone liegt. Die Beantragung ist ebenfalls online möglich.

Zusätzlich zu den oben genannten Daten wird für den Beschäftigtenparkausweis noch ein Nachweis von der Firma über die Beschäftigung benötigt. Die Bezahlung wird per Lastschrift oder mit Kreditkarte durchgeführt. War der Antrag erfolgreich, kann man den Parkausweis herunterladen und ausdrucken. Er gehört auf das Armaturenbrett hinter die Windschutzscheibe. Pro Person kann immer nur ein Ausweis, der für genau ein Fahrzeug gilt, beantragt werden. Zu beachten ist, dass wegen der aktuellen Corona-Situation eine Beantragung bei den Bürgerämtern oder auf schriftlichem Wege nur in Ausnahmefällen möglich ist.

 

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