veröffentlicht: 16.10.2020
Mit Stand vom 16. Oktober 2020 erlässt das Landratsamt Esslingen nach § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Esslingen eine neue Allgemeinverfügung über die Beschränkung von Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstigen Zusammenkünften.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.Zugleich wird die Allgemeinverfügung über die Be-schränkung von privaten Veranstaltungen vom 08.10.2020 aufgehoben.
Bewertungen