Land Baden-Württemberg informiert: Omikron-Subvariante BA.5 in Baden-Württemberg weiter auf dem Vormarsch

Land Baden-Württemberg informiert: Omikron-Subvariante BA.5 in Baden-Württemberg weiter auf dem Vormarsch
veröffentlicht: 22.06.2022

Auch in Baden-Württemberg breitet sich die Subvariante BA.5 weiter aus. Die Infektionszahlen steigen wieder an. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Umsichtiges eigenverantwortliches Handeln und Einhaltung der Isolationsregeln sind weiterhin erforderlich.

In Baden-Württemberg sind die Omikron-Subvarianten BA.4/BA.5 weiter auf dem Vormarsch. Auch der Trend der ansteigenden 7-Tages-Inzidenz setzt sich weiter fort. Derzeit gibt es nach Auskunft der Expertinnen und Experten am Landesgesundheitsamt jedoch keinen Hinweis auf schwerere Krankheitsverläufe. Mit einer Überlastung des Gesundheitssystems wird aktuell nicht gerechnet. Gesundheitsminister Manne Lucha appelliert dennoch an die Bevölkerung, mit Verantwortung durch den Infektionssommer zu gehen und die Absonderungsregeln einzuhalten.

„Mit einer erhöhten Mobilität während der Sommerzeit haben die Menschen wieder mehr Kontakte. Es gibt Feste, man genießt die lauen Sommerabende mit Freunden und erfreut sich nach den harten Pandemiejahren am pulsierenden Leben. Das ist auch gut so“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch, 22. Juni 2022 in Stuttgart. „Ich möchte dennoch an die Menschen im Land appellieren: Verhalten Sie sich weiterhin umsichtig und handeln Sie eigenverantwortlich, damit wir keine allzu großen Steigerungen der Fallzahlen schon in den Sommermonaten bekommen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei.“

Positiv gestestete Personen müssen sich weiter isolieren. 

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome, wie etwa Husten oder Fieber haben. Treten weiterhin Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers. Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.

„Die Isolationsregeln gelten weiterhin und müssen eingehalten werden. Gerade bei steigenden Fallzahlen ist es notwendig, dass die wenigen aktuell bestehenden Regeln auch befolgt werden. Nur so können wir uns die Chance auf einen einigermaßen entspannten Sommer bewahren. Wir haben es gemeinsam in der Hand, auch durch die Nutzung der Impfung als besten Schutz gegen das Virus, die Situation im Griff zu behalten“, so Minister Lucha abschließend.

>> Die Corona-Verordnungen des Landes werden immer wieder angepasst an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen.

Meldung des Landesministeriums vom 22.6.2022
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid...

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