Informationen zu den neuen Beschlüssen von Bund und Ländern (Newsletter der Wirtschaftsförderung LE)

veröffentlicht: 27.11.2020

Mittwochabend, 25. November 2020, wurden zwischen den Regierungen der Länder und dem Bund neue Änderungen der Schutzmaßnahmen beschlossen, über die wir Sie gerne informieren.

Ab sofort können auch die Anträge für die "Novemberhilfe" des Bundes gestellt werden.

I. Verlängerung und Änderung der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 20. Dezember 2020
Beschluss der Kanzlerin und der MinisterpräsidentInnen der Länder: Beschlussfassung
Wichtigste Änderungen im Überblick:

  • Die seit dem 28.10.20 geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Welche dies im Einzelnen sind, können Sie über diesen Link aufrufen https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
  • Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind weiterhin nicht möglich.
  • Erweiterung der Maskenpflicht auf Flächen vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
  • Erweiterung der Maskenpflicht auf Arbeits- und Betriebsstätten - dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Beschränkung privater Zusammenkünfte auf den eigenen und einen weiteren Haushalt - insgesamt maximal 5  Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Unternehmen und Betriebe werden dringend um Prüfung gebeten, ob Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23.12.20-01.01.21 umsetzbar sind.  

Die Regelungen werden ab heute von den Behörden auf Landes-, Kreis- und Stadtebene entsprechend vorbereitet, so dass sie ab kommendem Montag, 30.11.2020, umgesetzt werden können.

II. "Novemberhilfe" - Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Die Novemberhilfe ist ein zusätzliches Finanzhilfeprogramm. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen.

  • Die Beantragung erfolgt über: Überbrückungshilfe-Plattform des Bundes
  • Fragen zur Handhabung der Novemberhilfe: FAQ-Seite des Bundes
  • Unterschiede in der Beantragung (insbesondere bei Solo-Selbständigen) 
    1. Unternehmen, Betriebe, Vereine und Einrichtungen: Beantragung über einen prüfenden Dritten
    2. Solo-Selbständige: Antragsstellung bis maximal 5.000 Euro direkt über die Überbrückungshilfe-Plattform des Bundes (ELSTER-Zertifikat notwendig) 

III. Überbrückungshilfe - Phase II und Phase III
Die aktuell laufende zweite Phase der Überbrückungshilfe endet am 31. Dezember 2020: Überbrückungshilfe Unternehmen II
Von Januar bis Juni 2021 dauert die Überbrückungshilfe III. Der Zugang wird weiteren Unternehmen und Selbstständigen ermöglicht: Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung

IV. Corona-Verordnung des Landes  (Aktualisierung gemäß des Beschluss von Bund und Ländern erfolgt am 26.11.20)

V. Möglichkeiten für Coronatests
Menschen mit Symptomen und Kontaktpersonen können sich in einer der 38 Schwerpunktpraxen im Landkreis Esslingen (Übersichtskarte Schwerpunktpraxen --> Auswahl: Landkreis Esslingen) oder mit einem Code vom Hausarzt an einem der beiden Corona-Abstrichzentrum (CAZ) testen lassen:  

  • Nürtingen-Oberensingen   
  • Messe Stuttgart im Drive-In-Verfahren

Bei Fragen zur Pandemie hilft Ihnen die Corona-Hotline des Landratsamtes : 0711 3902-41966,
bei Rückfragen zu Ihrer betrieblichen Situation erhalten Sie über die Corona-Hotline der IHK Region Stuttgart Antworten: 0711 2005-1677 oder 
https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen
 
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Leinfelden-Echterdingen steht Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne für Rückfragen Verfügung. - Bitte beachten Sie, dass wir diesen Newsletter lediglich an einen Kontakt pro Unternehmen versenden. Sofern Sie diesen Newsletter nicht mehr wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail an wirtschaft@le-mail.de
 
Wir informieren Sie, sobald uns weitere Informationen, insbesondere eine aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, vorliegt.
 
Freundliche Grüße,
Ihre Wirtschaftsförderung LE Angelika Goldak | Stabsstellenleiterin

Stadt Leinfelden-Echterdingen
Stabsstelle für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing . Marktplatz 1 . 70771 Leinfelden-Echterdingen

 

Bewertungen

Kunden empfehlen
0
Noch keine Bewertungen vorhanden