Im Landkreis Esslingen gilt ab 28.7. nun Corona-Inzidenzstufe 2

Im Landkreis Esslingen gilt ab 28.7. nun Corona-Inzidenzstufe 2
veröffentlicht: 28.07.2021

Folgende Regeln gelten ab sofort im Landkreis Esslingen und damit auch in Leinfelden-Echterdingen:

  • Treffen sind mit maximal 4 Haushalten und mit bis zu 15 Personen erlaubt (Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu). Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit und bleiben als Haushalt unberücksichtigt.
  • Im Freien sind private Feiern mit bis zu 200 Personen gestattet. In geschlossenen Räumen ist Voraussetzung, dass die teilnehmenden Personen (max. 200) nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Konzerte im Freien sind mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen zulässig.
  • Gastronomie und Vergnügungsstätten sind ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet. In geschlossenen Räumen besteht Rauchverbot.
  • Außerschulische und berufliche Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen sind ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet.
  • Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne besondere Regelungen gestattet – Wettkampfveranstaltungen im Sport sind im Freien mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen gestattet.
  • Beherbergung ist ohne besondere Regelungen gestattet.

>> Corona-Maßnahmen in 4 Inzidenzstufen (PDF Landkreis Esslingen)

Quelle: Pressemeldung Stadt Leinfelden-Echterdingen / 28.7.2021

Bewertungen

Kunden empfehlen
0
Noch keine Bewertungen vorhanden