Grillen im Freien verboten - nur im häuslichen Bereich mit zum Hausstand gehörenden Personen erlaubt

Grillen im Freien verboten - nur im häuslichen Bereich mit zum Haustand gehörenden Personen erlaubt
veröffentlicht: 02.04.2020

Grillen und Picknick
... im Freien ist verboten. Im häuslichen Bereich ist Grillen erlaubt, wenn ausschließlich die zum Hausstand gehörenden Personen daran teilnehmen.

Quelle: Stadt Leinfelden-Echterdingen / 02.04.2020
 

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