Geflüchtete in Quarantäne - Vorsichtsmaßnahme des Landkreises

Geflüchtete in Quarantäne - Vorsichtsmaßnahme des Landkreises
veröffentlicht: 17.04.2020

Die durch die Corona-Pandemie bedingte Situation schlägt sich auch in Flüchtlingsunterkünften nieder. Zwei Bewohner der städtischen Anschlussunterbringung in der Steinbeisstraße 15 in Oberaichen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, sowie deren Kontaktperson hat die Stadtverwaltung in die Unterkunft an der Filderstraße in Musberg verlegt. Dies ist zurzeit das einzige Gebäude, in dem mehrere Personen entsprechend der Quarantäneverordnung untergebracht werden können. Die beiden dortigen Wohnungen wurden kürzlich in Obdachlosenunterkünfte umgewandelt und standen deshalb noch leer.

Mitarbeiter des Amts für soziale Dienste sind in täglichem Kontakt mit den Bewohnern. Ein Sicherheitsdienst kontrolliert die Unterkunft und stellt damit sicher, dass sich die Bewohner an die vorgeschriebene Quarantäne halten.

Da zurzeit die Kindertagesstätte geschlossen ist, besteht keinerlei Ansteckungsgefahr durch die in der darüberliegenden Unterkunft lebenden infizierten Personen. Sobald der Betrieb in der Kindertagesstätte wieder anläuft, wird die Stadt die Situation neu bewerten. Die Unterkünfte selbst werden von außen über eine neu angebrachte Treppenanlage erreicht, sodass der Kindergarten ohnedies nicht betreten wird. Andere Unterkünfte in der Stadt sind nach derzeitigem Stand wegen ihrer Größe oder Lage nicht geeignet, um Geflüchtete oder Obdachlose für die Dauer ihrer Quarantäne aufzunehmen.

Auf Anordnung des Gesundheitsamtes des Landkreises wurden alle 35 verbliebenen Bewohner in der Steinbeisstaße 15 als Vorsichtsmaßnahme unter Quarantäne gestellt. Auch in diesem Fall kontrolliert ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr, dass die Anordnung eingehalten wird. Die dortigen Bewohner werden ebenfalls durch Mitarbeiter des Amts für soziale Dienste versorgt und betreut. Wertvolle Unterstützung leisten dabei Mitglieder des DRK Ortsvereins sowie Helfer der Fildertafel. Zum Schutz der Bewohner wie auch der Bevölkerung wurde das Gebäude eingezäunt. Das soll einerseits verhindern, dass die Bewohner das Gebäude verlassen und damit gegen die Quarantäneverordnung verstoßen. Andererseits wird damit unterbunden, dass Unbefugte ins Gebäude gelangen.

Quelle: Stadt Leinfelden-Echterdingen / 17.04.2020
 

Bewertungen

Kunden empfehlen
0
Noch keine Bewertungen vorhanden