Förderprogramm: Soforthilfe Corona - Antragformular online - erste Auszahlungen folgen Freitag

Förderprogramm: Soforthilfe Corona
veröffentlicht: 25.03.2020

Bis Donnerstag, 26. März, 15 Uhr, sind bereits über 46.400 Anträge in den ersten Stunden nach dem Start des branchenübergreifenden Soforthilfeprogramms zur Bewältigung der Corona-Krise eingegangen. Für die Soforthilfen stehen vier Milliarden Euro bereit.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Diese Richtlinie tritt am 25. März 2020 in Kraft und tritt mit einer Novellierung, spätestens aber mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Sie betrifft Soforthilfe für Gewerbliche Unternehmen

  • Sozialunternehmen
  • und Angehörige der Freien Berufe,

die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Details HIER auf der Website des Wirtschaftsministeriums

LINK ZUM VOLLELEKTRONISCHEN ANTRAGSFORMULAR vom 25.03.2020 HIER
 

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