Endlich wieder zum Friseur! Ab 4. Mai weitere Lockerungen der Corona-Verordnung

30.04.: Weitere Lockerungen der Corona-Verordnung
veröffentlicht: 30.04.2020

Baden-Württemberg hebt weitere Beschränkungen der Corona-Verorndung wieder auf. So dürfen etwa Spielplätze, Zoos, Museen und Ausstellungen wieder öffnen. Der Entscheidung war eine Beratung von Bund und Ländern vorausgegangen.

In der kommenden Woche lockert die Landesregierung einige Beschränkungen der Corona-Verordnung. Die Details der Lockerungen werden nun geklärt und am Samstag, 2. Mai mit einer Änderungsverordnung bekannt gegeben.

Hier ein erster Überblick - gilt jeweils unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen:

Ab Montag, 4. Mai:

  • Gottesdienste sind wieder erlaubt.
  • Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen.
  • Schrittweiser Einstieg in außerschulische berufliche Bildung.
  • Erste Öffnungsschritte bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  • Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner/innen.
  • Die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfällt.

Ab Mittwoch, 6. Mai:

  • Spielplätze dürfen wieder öffnen
  • Zoos und Tierparks dürfen wieder öffnen.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen wieder öffnen.

Bitte informieren Sie sich über alle Details zu den Lockerungen HIER auf der Website des Ministeriums BW.

Stand 30.04.2020

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