Wirtschaftsförderung LE informiert: Corona-Verordnung des Landes (Fassung ab 16.12.20)

Wirtschaftsförderung LE informiert: Corona-Verordnung des Landes (Fassung ab 16.12.20)
veröffentlicht: 15.12.2020

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft.

Die Wirtschaftsförderung Leinfelden-Echterdingen fasst für die Betriebe in LE wie folgt zusammen:

Vorneweg die neuen Besonderheiten für den Bestell-, Abhol- und Lieferservice:

  • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten.
  • Abholangebote sind nicht gestattet.
  • Baumärkte und Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbedarf schließen für den Publikumsverkehr, können jedoch für gewerbliche Kunden und Landwirt*innen einen Abholservice einrichten.
  • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten.
  • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen.

-> Das Land BW fasst die Vorgaben zum Winter-Lockdown zusammen (PDF)

Hier die wichtigsten Ergebnisse aus der Konferenz:

I. Verlängerung und Erweiterung der Schutzmaßnahmen (Lockdown) zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 10. Januar 2021

Beschluss der Kanzlerin und der MinisterpräsidentInnen der Länder: Beschlussfassung
Wichtigste Änderungen im Überblick:  

  • Die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden vorzeitig schon am 16. Dezember geschlossen: mehr Infos  
  • Bisher geschlossene Betriebe bleiben weiterhin geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich.
  • Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter geschlossen. Auch Frisöre müssen ab dem 16. Dezember schließen.  
  • Der Einzelhandel muss ab dem 16. Dezember weitgehend schließen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen.

Nicht betroffen von der Schließung sind:  
1.        Einzelhandel für Lebensmittel.  
2.        Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden).  
3.        Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.  
4.        Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.  
5.        Banken und Poststellen.  
6.        Reinigungen und Waschsalons.  
7.        Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte  
8.        Der Weihnachtsbaumverkauf.  
9.        Großhandel

II. Ausgangsbeschränkungen tags und nachts (20 Uhr bis 5 Uhr)

  • Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in diesen Zeiten nur aus triftigen Gründen erlaubt: mehr Infos  
  • Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen: FAQ-Seite des Landes

III. Lockerung der Einschränkungen über Weihnachten  

  • Möglich sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis: mehr Infos

IV. Hilfen für den Einzelhandel - Überbrückungshilfe Phase III

Von Januar bis Juni 2021 dauert die Überbrückungshilfe III. Der Zugang wird weiteren Unternehmen und Selbstständigen ermöglicht: Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung
Für die von den zusätzlichen Schließungsentscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert: mehr Infos

V. Corona-Verordnung des Landes  (Stand: 11.12.20)

VI. Möglichkeiten für Coronatests

Menschen mit Symptomen und Kontaktpersonen können sich in einer der 38 Schwerpunktpraxen im Landkreis Esslingen: Übersichtskarte Schwerpunktpraxen (--> Auswahl: Landkreis Esslingen) oder mit einem Code vom Hausarzt an einem der beiden Corona-Abstrichzentrum (CAZ) im Drive-In-Verfahren testen lassen:  

Bei Fragen helfen Ihnen die Corona-Hotlines

Es ist uns ein großes Bedürfnis, gerade die Unternehmen in unserer Stadt auf dem Laufenden zu halten, die durch die aktuellen Veränderungen am meisten betroffen sind. – Sobald wir seitens des Landes Baden-Württemberg etwas Verbindliches vernehmen, werden wir Sie schnellstmöglich informieren.

Freundliche Grüße,
Ihre Wirtschaftsförderung LE Angelika Goldak | Stabsstellenleiterin
Stadt Leinfelden-Echterdingen
Stabsstelle für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing . Marktplatz 1 . 70771 Leinfelden-Echterdingen

Stand 15.12.2020

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