Wichtige Informationen für die Unternehmen in LE (Corona-Newsletter Wirtschaftsförderung LE)

Wichtige Informationen für die Unternehmen in LE (Corona-Newsletter Wirtschaftsförderung LE)
veröffentlicht: 30.10.2020

>> Auf einen Blick, welche Einrichtungen und Betriebe/Branchen ab dem 2. November 2020 von den Regelungen in welchem Maße betroffen sind.

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Aus aktuellem Anlass, hier einige wichtige Informationen von der Wirtschaftsförderung Leinfelden-Echterdingen zusammengestellt:

  • zur Einführung einer Sperrstunde mit nächtlichem Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im Landkreis Esslingen am 27.10.2020
  • über die von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie einzudämmen. Die Beschlüsse sollen ab dem 02.11.2020 gelten. Die Regelungen werden ab heute von den Behörden auf Landes-, Kreis- und Stadtebene entsprechend vorbereitet, sodass sie ab dem kommenden Montag umgesetzt werden können. Der baden-württembergische Landtag wird voraussichtlich am Freitag in einer Sondersitzung über die neuen Maßnahmen beraten.

I. Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot zwischen 23-6 Uhr (seit 27.10.20)

Seit vergangenem Dienstag, 27.10.2020, gilt im Landkreis Esslingen die bereits teilweise in anderen Regionen Deutschlands eingeführte Sperrstunde sowie ein Alkoholabgabe- und Konsumverbot. Konkret bedeutet dies, dass Gaststätten und Bars bereits um 23 Uhr schließen müssen. Die Sperrzeit gilt bis zum Morgen des Folgetags um 6 Uhr. Während dieser Zeitspanne darf kein Alkohol mehr verkauft und keine alkoholischen Getränke auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen im Landkreis Esslingen konsumiert werden.

>> Verordnung zur Sperrstunde & Alkoholkonsumverbot
>> Übersicht zu FAQ bzgl. der neuen Landkreisverordnung FAQ-Seite des Landkreises

Ausnahme für Speisen und nicht alkoholische Getränke: Abgabe außer Haus oder im Rahmen eines Lieferservice ist auch nach 23 Uhr möglich.

II. Bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (gültig ab dem 02.11.2020)

Der Bund und die Länder haben sich in ihrer gestrigen Sitzung auf eine Reihe von Einschränkungen für bestimmte Einrichtungen und Betriebsbranchen geeinigt. Den Beschluss aus der gestrigen Konferenz finden Sie über folgenden Link
 
>> Hier ein schneller Überblick (PDF) darüber, welche Einrichtungen und Betriebe/Branchen ab dem 2. November 2020 von den Regelungen in welchem Maße betroffen sind.

III. Zusätzliche und leichter zugängliche Überbückungshilfen  

Die Bundesregierung plant zusätzliche finanzielle Mittel in Form einer "außerordentlichen Wirtschaftshilfe" bereitzustellen, um den besonders von der Pandemie und der geplanten teilweisen Schließung betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen zu helfen. Der Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pauschalisiert die Fixkosten abdecken und beträgt bis zu 75 Prozent der Umsätze des Vorjahresmonats. Weitere Details wird die Bundesregierung in den kommenden Tagen bekannt geben.

Ebenso plant der Bund die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen zu verlängern und die Konditionen zu verbessern, sodass auch die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche wie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Soloselbständigen finanziell besser unterstützt werden.  

IV. Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes für KMU

Die zweite Phase der gemeinsamen Überbrückungshilfe von Bund und Land läuft aktuell und bietet finanzielle Unterstützung für KMUs, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie soll Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abmildern: Überbrückungshilfe Unternehmen II
Vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlüsse wird die Überbrückungshilfe in den kommenden Tagen vom Bund und den Ländern nochmals überarbeitet. Wir informieren Sie, sobald es hierzu neue Informationen gibt.
 
Eine Übersicht über weitere Finanzhilfen und Fördermöglichkeiten finden Sie über folgenden Link zum Download https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

V. Aktuelle Corona-Verordnung des Landes (vorerst gültig bis zum 02.11.2020)

Die aktuellen Verordnungen des Landes können Sie hier noch einmal nachlesen: Corona-Verordnung des Landes (Stand: 19.10.2020)
Ausführliche Fragen und Antworten zur den einzelnen Regelungen der Verordnung finden Sie hier: FAQ-Seite des Landes

VI. Möglichkeiten für Coronatests

Menschen mit Symptomen und Kontaktpersonen können sich in einer der 38 Schwerpunktpraxen im Landkreis Esslingen (Übersichtskarte Schwerpunktpraxen --> Auswahl: Landkreis Esslingen) oder mit einem Code vom Hausarzt an einem der beiden Corona-Abstrichzentrum (CAZ) testen lassen:

VII. Bei Fragen zur aktuellen Lage helfen Ihnen die folgenden Corona-Hotlines:

Die Ordnungsbehörden der Kommunen sind angehalten, zur Eindämmung der Pandemie verstärkte Kontrollen durchzuführen.

Bitte seien Sie versichert: das Team der Wirtschaftsförderung und das Ordnungsamt der Stadt Leinfelden-Echterdingen arbeiten im Sinne der Unternehmen in unserer Stadt in engem Schulterschluss, um die insbesondere am 28.10.2020 beschlossenen Regelungen für die Unternehmen „handhabbar“ zu machen:

  • Wir bemühen uns, Sie laufend über Neuerungen, wichtige Ansprechpartner zur Klärung von Fragen und die geplanten zusätzlichen Überbrückungshilfen zu informieren .
  • Für die Gastronomie werden wir die im Frühjahr bewährte Liste mit den Abhol- und Bestellservices erneut aufleben lassen.

Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen für Ihre Rückfragen zur Verfügung.
 
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Wirtschaftsförderung LE | Angelilka Goldak | 29.10.2020
 
 

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