Planauslagen: Besser online als im Rathaus

Planauslagen: Besser online als im Rathaus
veröffentlicht: 11.08.2020

In Bauleitplan- und Planfeststellungsverfahren ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Dazu können unter normalen Bedingungen sämtliche Planunterlagen, die erhebliche Daten zu den einzelnen Vorhaben enthalten, im Rathaus Echterdingen eingesehen werden.

Um die Planauslage auch während der momentanen coronabedingten Schließung des Rathauses für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wurden Vorkehrungen getroffen, die mit dem neuen Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) konform sind. Das PlanSiG sieht vor, dass die Planauslage vorläufig bis zum 31. März 2021 durch eine Veröffentlichung der Unterlagen im Internet ersetzt werden kann. Erklärungen zur Niederschrift können in diesem Fall auch auf elektronischem Wege abgegeben werden.

Sollte es einzelnen Interessierten oder Betroffenen nicht möglich sein, die digitale Planauslage zu nutzen, ist die Einsichtnahme in die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung auch im Planungsamt (Rathaus Echterdingen, Bernhäuser Straße 11) möglich. Zugang zum Rathaus kann derzeit nur mit geeigneter Mund-Nasen-Bedeckung gewährt werden.

Wo die Planunterlagen digital zu finden sind, sämtliche Informationen zur Terminvereinbarung und Verhaltenshinweise für die Einsichtnahme im Rathaus werden für jedes Verfahren in der jeweiligen Bekanntmachung im Amtsblatt unter der Rubrik „Amtliches“ veröffentlicht.

Grundsätzlich gilt: Um das Risiko einer Ansteckung möglichst gering zu halten, sollten Termine zur Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus Echterdingen nur dann vereinbart werden, wenn es in Einzelfällen keinen Zugang zu den digital bereitgestellten Dokumenten gibt.

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