Zensus 2022: Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung in BW ab September 2021

Zensus 2022: Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung in BW ab September 2021
veröffentlicht: 01.09.2021

Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig durchgeführt.

Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig.

Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden-Württemberg auf. Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität.

So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird. Die Entscheidung bezüglich der Auswahl der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorliegen.

Cirka 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen erhalten im September 2021 ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden gebeten Auskünfte zu Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal 11 Fragen der Vorbefragung 2021 können schnell und einfach beantwortet werden. Dies nimmt nur etwa 5-10 Minuten in Anspruch. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden.

Lesen Sie mehr unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Vorbefragung-gebaeude-und-...

Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.

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Kerstin Lambert
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21.06.2022
Ich wollte eine telefonische Frage stellen und kam bei einem externen Dienstleister in Niedersachsen raus. Ich teilte ihm mit, das mir aufgrund dem Tod meines Mannes und gleich danach meiner Mutter im Moment nicht möglich ist, mich mit den Fragebögen zu befassen. Der Mitarbeiter hatte nichts anderes zu tun als mich daraufhin auszulachen. Da der Mitarbeiter sehr schlecht Deutsch sprach, hab ich ihn teilweise nicht verstanden. dies teilte ich ihm mit. worauf er frech zu mir sagte. Er verstünde mich auch nicht mit meinem Dialekt. Es sollte sich jemand telefonisch bei mir melden wegen einer Beschwerde. Auch das ist nicht geschehen. Welche unseriösen, pietätslose und freche Dienstleister hat unser Ministerium mit dieser Aufgabe beauftragt? Wenn die externen Dienstleister schon so unseriös sind, kann der Zensus 2022 auch nicht seriös sein. Der Mitarbeiter >>>>MYLE KOMMENTIERT : DAS IST JA WIRKLICH DER HAMMER. TUT UNS SEHR LEID.
 
Reiner Schmidt
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27.05.2022
Ich habe eine zweite,korrigierte Gebäudeangabe gemacht, weil ich bei der ersten Ausfüllung die Miete(mit Betriebskosten)falsch angab. Die danach gesendete ist okay, Nettokaltmiete.
 
Gast
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13.05.2022
Wie sollen Rückschlüsse auf einzelne Personen ausgeschlossen sein, wenn der Name und Anschrift angeben werden? Zwei gleichgeschlechtliche Namen lässt sich sexuelle Orientierung ableiten/behaupten! Was hat das bei einer Wohngebäude-Befragung zu suchen!?