LE Parkraumkonzept: Bewohnerparkausweise für Oberaichen ONLINE

LE Parkraumkonzept: ab 01.04. Bewohnerparkregelung in Oberaichen
veröffentlicht: 07.05.2020

Seit 1. April gilt in Oberaichen die neue, erweiterte Bewohnerparkregelung. Bewohner- und Beschäftigtenparkausweise können digital über das eigens dafür eingerichtete Online-Portal beantragt, bezahlt und ausgedruckt werden.

Die alten grünen Anwohnerparkausweise sind nicht mehr gültig!

In Sonderfällen kann nach vorheriger telefonischer Vereinbarung persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde (Tel.1600-206) in Leinfelden, Benzstraße 24, sowie in den Bürgerämtern der Rathäuser (Tel. 1600-600) ein Bewohner- oder Beschäftigtenparkausweis beantragt werden. Vorübergehend ist auch eine schriftliche Beantragung möglich. Der Antrag steht unter HIER auf der Website der Stadt LE

Die Parkregelungen werden vom gemeindlichen Vollzugsbediensteten überwacht!

Quelle: Pressemeldung Stadt Leinfelden-Echterdingen / 07.05.2020

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Das vom Gemeinderat beschlossene Parkraumkonzeption soll Parksuchverkehr – auch durch Messegäste und Flugtouristen – verringern und für die Anwohner ausreichend Parkraum schaffen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Am 1. April  startete die Bewohnerparkregelung in Oberaichen.

Es gibt 3 Gebiete:

  • LO 1 = Bewohnerparken + Parkscheibenregelung 10 Stunden
  • LO 2 = Bewohnerparken + Parkscheibenregelung 4 Stunden
  • LO 3 = Parkscheibenregelung 10 Stunden

Die Antragstellung und Ausgabe der Parkausweise, Anwohnderparkausweise und Beschäftigungsparkausweise ist ab dem 06. März 2020 möglich. Die Ausweise können online beantragt, ausgedruckt und auch bezahlt werden.

Ausweise können auch bei der Stadtverwaltung geantragt werden:

  • Leinfelden: Straßenverkehrsbehörde Marktstrasse 13
  • Leinfelden: Bürgeramt Leinfelden, Marktplatz 1
  • Echterdingen: Bürgeramt Echterdingen, Bernhäuser Strasse 9

Bei der Erstbeantragung wird bei Online-Antragstellung ein zeitlicher Bonus von 3 Monaten hinsichtlich des gewählten Zeitraums gewährt: Ausweis gilt dann 15 Monaten anstatt 12 Monaten.

Lesen Sie HIER mehr auf der Website der Stadt Leinfelden-Echterdingen
 

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