Corona-Hilfsprogramm gestartet: „Kunst trotz Abstand“ - Anträge jetzt einreichen

Corona-Hilfsprogramm gestartet: „Kunst Trotz Abstand“
veröffentlicht: 21.08.2020

Mit dem Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) 7,5 Millionen Euro aus dem Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur bereitgestellt, um die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstlern zu unterstützen.

Ab sofort können Anträge erstellt und eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen wie zum Beispiel soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos oder Clubs sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.), die gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gründungsdatum vor dem 1. Januar 2020 liegt. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger einer Kultureinrichtung antragsberechtigt.

Weitere Informationen zu den Förderinhalten und dem Antrags- bzw. Auswahlverfahren sowie den Link zur Antragstellung finden sich auf der Internetseite des Ministeriums . Das Ministerium bietet zudem für alle Antragsteller eine Förderberatung per Webex an. Die erste Webex-Beratung ist am 13. August 2020. Über weitere Termine und Einwahldaten werden Interessierte ebenfalls auf der Homepage des MWK informiert.

 

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